5.3.2
5-6
Aufstellort
Vor Arbeitsbeginn muss das Bedienpersonal sich an der Einsatzstelle mit
der Arbeitsumgebung vertraut machen. Der vorgesehene Aufstellort ist
sorgfältig zu prüfen. Die Verantwortung für das sichere Aufstellen des Ruth-
mann-Steigers TB 300 trägt das Bedienpersonal.
Der Aufstellort ist zuvor abzugehen. Zur Arbeitsumgebung gehören z. B.
auch Hindernisse im Arbeits- und Verkehrsbereich. Den Arbeitsbereich
auch auf hoch liegende Gefahren prüfen, z. B. resultierend aus
elektrischen Hochspannung- und Oberleitungen,
vorstehenden Gebäudeteilen,
Anlagen- oder Brückenkonstruktionen,
anderen Hubarbeitsbühnen, Kranen oder sonstigen im Bewegungs-
bereich befindlichen Maschinen als auch
anderen möglichen hoch liegenden Hindernissen.
Ggf. ist eine notwendige Absicherung der Baustelle zum öffentlichen
Verkehrsbereich erforderlich (
Ausreichenden Sicherheitsabstand zu unter Spannung stehenden Teilen
elektrischer Anlagen einhalten (
Ausreichenden Sicherheitsabstand zu Böschungen, Gräben und Aus-
schachtungen einhalten (
Tragfähigkeit des Bodens (Stützenuntergrund). Die Belastbarkeit des
Bodens bzw. die Tragfähigkeit von Unterkonstruktionen unter den
Stütztellern muss ausreichend bemessen sein (
Geeignete Unterlagen (z. B. Ruthmann-Unterlegplatten) zur Reduzie-
rung der Flächenpressung auf dem Untergrund vorhanden. (
5.3.2.4 ).
Ausreichende Freiräume für die Bewegungsabläufe, d. h. das Ausfahren
der Abstützung einhalten (
Ausreichende Freiräume für die Bewegungsabläufe, d. h. Auslegerbe-
wegungen des Auslegersystems einhalten (
Für ausreichende Belüftung des Aufstellortes sorgen.
Die Windgeschwindigkeit ist zu ermitteln. Bei Windgeschwindigkeiten
von v
> 12,5 m/s ist der Betrieb nicht zulässig (
Wind
®
STEIGER
TB 300
Kapitel 5.3.2.1 ).
Kapitel 5.3.2.2 ).
Kapitel 5.3.2.3 ).
Kapitel 2.1.2.2 ).
Kapitel 2.3 ).
Inbetriebnahme
Kapitel 5.3.2.4 ).
Kapitel
Kapitel 2.4 ).
BA.DEU.22-33165-01-10-FTA-jr