5.3.3
5-16
Erdung (Sonderausstattung)
Vor Einsatz an oder im Umfeld von beispielsweise Sende-, Windkraftanla-
gen oder Umspannwerken, ist es ggf. erforderlich, den Ruthmann-Steiger
TB 300 gemäß Vorschriften des Betreibers zu erden. Bei Sendeanlagen ist
der Umkreis, in dem Erdungsmaßnahmen notwendig sind, abhängig von
der Sendeleistung des Senders und der Hubhöhe der Arbeitsbühne. Er
kann bei Großgeräten durchaus einige Kilometer betragen. Auch an Wind-
kraftanlagen kann es zu statischen Aufladungen kommen, die eine Erdung
des Steigers erforderlich machen.
Nähere Angaben sind von dem zuständigen Betreiber einzuholen. Die Er-
dungsart des Ruthmann-Steigers TB 300 ist mit den Anlagenverantwortli-
chen und Arbeitsverantwortlichen abzustimmen.
Folgende Verbindungen (Erdungskabel, Querschnitt ≥ 50 mm
mindestens hergestellt werden:
von der Arbeitsbühne zum Trägersystem (Hubarm),
vom Trägersystem (Hubarm) zum Turm,
vom Steigerunterbau zur Erde.
Auch kann es erforderlich sein, dass der Anlagenverantwortliche oder Ar-
beitsverantwortliche vorschreibt, auf den Boden der Arbeitsbühne ein geer-
detes Metallrost zu legen.
®
STEIGER
TB 300
Inbetriebnahme
2
) müssen
BA.DEU.22-33165-01-10-FTA-jr