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Crash Replacement - SIMPLON MTB Handbuch Und Bedienungsanleitung

2015
Inhaltsverzeichnis

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• Ein Garantieanspruch ist immer bei einem autorisierten SIMPLON Fachhändler (am besten bei
dem Händler, bei dem Sie das Fahrrad gekauft haben) geltend zu machen.
• Im Falle eines Garantieanspruches, hat SIMPLON die Möglichkeit, nach eigenem Ermessen
die defekten Teile zu reparieren oder zu ersetzen. Sollte ein Bauteil derselben Type, Größe
oder Farbe nicht mehr lieferbar sein, kann SIMPLON ein Teil, welches als Nachfolge-Bauteil
angesehen werden kann, zur Abgeltung des Garantieanspruches zur Verfügung stellen. Die
Garantie ist beschränkt auf die Reparatur oder den Ersatz von defekten Teilen. Darüber hinaus
können keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden.
• Die über die gesetzliche Gewährleistung hinausreichende Garantiezeit beinhaltet nur das
defekte Bauteil. Erforderlicher Arbeitsaufwand bzw. anfallende Verpackungs- oder Porto-
spesen gehen zu Lasten des Käufers. Um in den Genuss der verlängerten Garantie zu
kommen, müssen nach ca. 100 bis 200 gefahrenen Kilometern bei Ihrem Fachhändler alle
beweglichen Teile auf ihre Einstellung kontrolliert, sowie alle Muttern, Schrauben, Kurbeln,
Pedale und Speichennippel nachgezogen und das Erstservice in der Service-Checkliste
bestätigt werden.
• Von der Garantie ausgenommen sind Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen wie
z. B. Glühbirnen, Ketten, Reifen, Felgen, Bremsbeläge, Griffe, Naben, Lenkungs- und
Getriebelager, Hinterbaulagerungen und Dämpferbuchsen, sowie alle Schäden, die durch
unsachgemäße Behandlung, mangelhafte Pflege und Wartung oder normale Abnützung
zurückzuführen sind.
• Wenn Rahmen oder Gabeln neu lackiert werden, erlischt die Garantie, da wir keinen Einfluss
auf die Vorarbeiten und die Lackierung haben und es zu unsichtbaren Vorschädigungen des
Rahmens oder der Gabel kommen kann.
• Die Garantie kann ferner nicht beansprucht werden, wenn Veränderungen an der Original-
konstruktion vorgenommen wurden, das Rad nicht unter normalen Bedingungen verwendet
wird (Freestyle, Stunt-Darbietungen etc.) oder eine sonstige Überbeanspruchung vorliegt.
Ebenfalls kein Anspruch besteht bei Spätschäden, die aus vorhergegangenen Stürzen
oder Unfällen resultieren.
• Für Schäden die durch nicht kompatible oder ungeeignete Anbauteile verursacht werden
besteht kein Garantieanspruch.
• Die Technologie unserer Carbon-Rahmen ist auf besonders geringes Gewicht ausgelegt.
Deshalb hat das Sichtcarbon an Stellen die nur klar lackiert werden eine tragende Funktion.
Das Reflexionsverhalten von Carbon macht schon geringe Verschiebungen im Gewebeverlauf
sichtbar. Solche Unregelmäßigkeiten sind produktionsbedingt und unvermeidbar und stellen
deshalb keinen Verarbeitungsfehler dar.
• Durch das spezielle Verhalten im Praxisbetrieb können bei Carbon-Rahmen im Laufe der Zeit
an manchen Stellen Harrrisse in der Füll- und Lackschicht auftreten da durch Alterung die
Füll- und Lackschichten spröder werden. Solche Risse sind nur geringe kosmetische Mängel
und stellen keinen Grund für einen Garantieanspruch dar.

CRASH REPLACEMENT

Um Sie als Erstbesitzer auch in schwierigen Situationen nicht im Stich zu lassen, bieten wir Ihnen
auf unsere SIMPLON Carbonrahmen und Carbongabeln in manchen Märkten seit dem Modell-
jahr 2010 ein Crash-Replacement-Programm über 2 Jahre ab Kaufdatum. Dabei haben Sie die
Möglichkeit in den ersten 2 Jahren ab Kaufdatum zu vergünstigten Konditionen ein neues Bauteil
zu erwerben. Um das Crash-Replacement in Anspruch nehmen zu können, ist es
derlich, dass Sie ihr Rad
„Garantiedauer").
Die genauen Bestimmungen und Hinweise zur Abwicklung finden Sie im Internet unter
www.simplon.com im Menüpunkt „Service/Info".
50
binnen 20 Tagen nach Kaufdatum online registriert haben
unbedingt
erfor-
(siehe auch

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