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Infors HT Labfors 5 Betriebsanleitung Seite 16

Tischbioreaktor - version für feststoffhaltige und enzymatische bioprozesse
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Labfors 5 - Version für feststoffhaltige und enzymatische Bioprozesse
Sicherheit und Verantwortung
2.3 Unbefugte
2.4 Verantwortung des Betreibers
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Fachkräfte in Ausbildung
Personen aus dieser Gruppe dürfen das Gerät nur unter Aufsicht
und gemäss Anweisung einer ausgebildeten und qualifizierten
Fachkraft benutzen.
Als „Unbefugte" gelten all jene Personen, die sich im Arbeitsbe-
reich aufhalten können, jedoch nicht für die Benutzung des Geräts
gemäss den vorgängig genannten Anforderungen qualifiziert sind.
Unbefugte dürfen das Gerät nicht bedienen oder sonst in irgend-
einer Form nutzen.
Das Gerät wird im gewerblichen und wissenschaftlichen Bereich
eingesetzt. Der Betreiber des Geräts unterliegt daher den gesetzli-
chen Auflagen zur Arbeitssicherheit in einem Biotechnologielabor.
Dabei gilt insbesondere:
Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass die in einem Bio-
technologielabor geltenden Arbeits- und Umweltschutzbestim-
mungen eingehalten werden.
Der Betreiber muss während der gesamten Einsatzzeit des
Geräts sicherstellen, dass es sich in einem ordentlichen und
betriebssicheren Zustand befindet.
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass vorhandene Sicher-
heitseinrichtungen funktionstüchtig sind und nicht ausser Kraft
gesetzt werden.
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass nur qualifizierte Benut-
zer am Gerät arbeiten und diese ausreichend geschult wer-
den.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Schutzausrüstung,
welche für die mit dem Gerät durchzuführenden Arbeiten er-
forderlich ist, zur Verfügung steht und getragen wird.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass diese Betriebsanlei-
tung während der ganzen Einsatzdauer des Geräts in dessen
unmittelbarer Nähe immer zur Verfügung steht.
1. Oktober 2024

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