Herunterladen Diese Seite drucken

Scheppach MR230-61 Originalbetriebsanleitung Seite 34

Werbung

Verfügbare Sprachen

Verfügbare Sprachen

Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehören
nicht in den Hausmüll, sondern sind einer
getrennten Erfassung bzw. Entsorgung zu-
zuführen!
• Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im Altge-
rät verbaut sind, müssen vor Abgabe zerstörungs-
frei entnommen werden! Deren Entsorgung wird
über das Batteriegesetz geregelt.
• Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elektronik-
geräten sind nach deren Gebrauch gesetzlich zur
Rückgabe verpflichtet.
• Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung für das
Löschen seiner personenbezogenen Daten auf dem
zu entsorgenden Altgerät!
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht
über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
• Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei folgen-
den Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
- Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sammel-
stellen (z. B. kommunale Bauhöfe).
- Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär und
online), sofern Händler zur Rücknahme verpflich-
tet sind oder diese freiwillig anbieten.
- Bis zu drei Elektroaltgeräte pro Geräteart, mit
einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern,
können Sie ohne vorherigen Erwerb eines Neu-
gerätes vom Hersteller kostenfrei bei diesem ab-
geben oder einer anderen autorisierten Sammel-
stelle in Ihrer Nähe zuführen.
- Weitere ergänzende Rücknahmebedingungen
der Hersteller und Vertreiber erfahren Sie beim
jeweiligen Kundenservice.
• Im Falle der Anlieferung eines neuen Elektrogerä-
tes durch den Hersteller an einen privaten Haushalt,
kann dieser die unentgeltliche Abholung des Elekt-
roaltgerätes, auf Nachfrage vom Endnutzer, veran-
lassen. Setzen Sie sich hierzu mit dem Kundenser-
vice des Herstellers in Verbindung.
• Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und ver-
kauft werden und die der Europäischen Richtlinie
2012/19/EU unterliegen. In Ländern außerhalb der
Europäischen Union können davon abweichende
Bestimmungen für die Entsorgung von Elektro- und
Elektronik-Altgeräten gelten.
34 | DE
www.scheppach.com · service@scheppach.com
Hinweise zu Lithium-Ionen-Akkus
Akku vor der Entsorgung des Geräts aus-
bauen!
Li-Ion
• Werfen Sie den Akku nicht in den Hausmüll, ins Feu-
er (Explosionsgefahr) oder ins Wasser. Beschädig-
te Akkus können der Umwelt und Ihrer Gesundheit
schaden, wenn giftige Dämpfe oder Flüssigkeiten
austreten.
• Defekte oder verbrauchte Akkus müssen gemäß
Richtlinie 2006/66/EG recycelt werden.
• Geben Sie das Gerät und das Ladegerät an einer
Verwertungsstelle ab. Die verwendeten Kunststoff-
und Metallteile können sortenrein getrennt werden
und so einer Wiederverwertung zugeführt werden.
• Entsorgen Sie Akkus im entladenen Zustand. Wir
empfehlen die Pole mit einem Klebestreifen zum
Schutz vor einem Kurzschluss abzudecken. Öffnen
Sie den Akku nicht.
• Entsorgen Sie Akkus nach den lokalen Vorschriften.
Geben Sie Akkus an einer Altbatteriesammelstelle
ab, wo sie einer umweltgerechten Wiederverwer-
tung zugeführt werden. Fragen Sie hierzu Ihren lo-
kalen Müllentsorger.
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten
Gerätes erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder
Stadtverwaltung.
Kraftstoffe und Öle
• Vor der Entsorgung des Geräts müssen der Kraft-
stofftank und der Motorölbehälter geleert werden!
• Kraftstoff und Motoröl gehören nicht in den Haus-
müll oder Abfluss, sondern sind einer getrennten Er-
fassung bzw. Entsorgung zuzuführen!
• Leere Öl- und Kraftstoffbehälter müssen umweltge-
recht entsorgt werden.

Werbung

loading

Diese Anleitung auch für:

59112928842