Unzulässige Prüfflüssigkeiten
Die CTU wird beschädigt
►
Verwenden Sie nur Prüfflüssigkeiten, die mit den berührenden
Werkstoffen und Dichtungsmaterialien verträglich.
Verwenden Sie nur Prüfflüssigkeiten deren Entflammpunkt ≥ 60°C und
►
die untere Explosionsgrenze > 0,6 Vol.% entsprechen.
►
Nur CTU 1xx1
Verwenden Sie kein VE-Wasser (voll entsalztes Wasser) als
Prüfflüssigkeit.
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Nur CTU 1xx1
Das Verwenden von Wasser mit Tensiden (zulässige ph-Werte
6 ... 10) als Prüfflüssigkeit ist zulässig.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehören:
o Beachten aller Hinweise aus der Betriebsanleitung.
o Betrieb nur mit montierter Seitenverkleidung.
o Betrieb nur mit geschlossenem Analyseraum.
o Einhaltung der Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten.
CTU 1x3x Serie
BeWa CTU1x3x 3631694d de 2017-03-13.docx
HINWEIS
de
Sicherheitshinweise
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2017-03-13