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ABB RE.316 4 Serie Bedienungsanleitung Seite 98

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ABB Schweiz AG
Maximale zulässige Anregereichweite
Bei Doppelleitungen ist zu berücksichtigen, dass sich bei Ausfall
einer der Leitungen der Betriebsstrom in der noch in Betrieb
befindlichen Leitung beträchtlich erhöhen kann.
Bei einem einphasigen Kurzschluss darf (trotz möglichen
Auftretens eines Ausgleichsstromes) in den gesunden Phasen die
Anregung nicht ansprechen.
Damit wird eine korrekte Phasenanzeige und einpolige
Wiedereinschaltung (1p-WE) sichergestellt.
Dies ergibt die nachfolgenden Grenzen:
bei geerdeten Netzen
Z
set
bei isolierten oder gelöschten Netzen
Z
set
Es bedeuten:
Z
set
U
U
v
1,25
2
Für die meisten Anwendungen wird diese Annäherung erfüllt. Wird
aber die erste Ungleichheit nicht erfüllt, muss die rechte Seite der
Gleichung vektoriell ausgewertet und der resultierende Vektor mit der
Unterimpedanz-Anregekennlinie verglichen werden, mit Berücksichti-
gung der Einstellungen 'RLast' usw.
Bei einphasigen Kurzschlüssen müssen die vom Kurzschluss nicht
betroffenen Phasen kontrolliert werden.
3.5.2.2.3.
Stromfreigabe
Nur die Phasen, in denen der Strom den Wert 'Imin' überschreitet,
werden für die Phasenwahl berücksichtigt. Der Richtwert ist 0,2 I
3-50
U
×
+
2
I (
I
)
B
max
A
U
v
×
×
2
I
, 1
25
B
max
Maximaler Wert für die Impedanz, d.h. der grösste Wert von:
2
2
XA +
RA
oder
niedrigste Phasenspannung der gesunden Phasen bei ein
phasigem Kurzschluss (U = 0,85 × min. Betriebsspannung).
Der Faktor 0,85 berücksichtigt eine vernachlässigbar kleine
Nullimpedanz des speisenden Netzes.
niedrigste verkettete Betriebsspannung
Sicherheitsfaktor
Faktor zur Berücksichtigung, dass Phasenströme anstelle von
verketteten Strömen ausgewertet werden.
RE.316*4 1KHA000835-UDE
Ω/Phase
Ω/Phase
2
2
XB +
RB
.
N

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