Betriebsanleitung
4.3.2
Übertemperaturabführung
!
In Anlagen nach EN 12828 dürfen Festbrennstoffe
nur verfeuert werden, wenn die Heizkessel mit einem
passenden Sicherheitswärmetauscher und einer baumuster-
geprüften thermischen Ablaufsicherung ausgerüstet sind.
Diese Sicherheitseinrichtung dient zum Schutz des Kessels
gegen Überhitzung, kann ihre Aufgabe aber nur erfüllen, wenn:
am Kaltwassereintritt in die Rohrschlange ein Fließdruck
von mind. 2 bar zur Verfügung steht (und zwar dauernd,
netzspannungsabhängige Eigenversorgungen sind nicht
sicher genug),
der Förderdruck am Rauchrohrstutzen des Kessels den
vorgeschriebenen Wert nicht übersteigt (siehe Kapitel
2.8.2: Vorschriftsmäßiger Anschluss des Kessels)
Prüfen Sie daher vor Installation des Kessels, ob diese beiden
Voraussetzungen gegeben bzw. erfüllbar sind.
Für den Anschluss an Trinkwassernetze sind örtliche Vor-
schriften zu beachten!
4.4
Rücklauftemperatur anhebung
Die Rücklauftemperatur darf nicht unter 65 °C absinken! Die
Position des Rücklaufanschlusses ist im Kapitel 4.1.3: Maße
und Gewichte (Anschlüsse) ersichtlich. Die Rücklauftempera-
turanhebung wird vom Kessel selbst auf 70 °C gesteuert. Dies
erfordert eine elektronische Mischereinheit! Eine thermisch
geregelte Rücklaufanhebung ist
nungsgemäßer Betrieb nicht sicher gestellt werden kann.
!
Korrosionsschäden, hervorgerufen durch zu
niedrige Rücklauftemperatur, fallen nicht unter
Garantie bzw. Gewährleistung.
4.5
Aufstellung, Heizraum und Zuluft
Wenn im Heizraum ein zusätzlich raumluftabhängiger Wär-
meerzeuger und/oder ein Lüftungsgerät installiert wird muss
die Zuluft so ausgelegt werden, dass kein Unterdruck im Auf-
stellraum des Kessels entsteht.
Anmerkung: Durch den gleichzeitigen Betrieb der Belüf-
tungseinrichtung im Aufstellraum oder einer Verbindung des
Raumes zu dem Aufstellraum (z.B. eine Abzugshaube im Ab-
luftmodus) kann ein statischer Unterdruck, der wesentlich
höher ist als 8 Pa ist, in dem Aufstellraum im Vergleich zur
Umgebung auftreten.
Bei Feuerstätten gelten bezüglich der baulichen Anforde-
rungen an Heizräume sowie deren Be- und Entlüftung die
Bauvorschriften der jeweiligen Länder. Sorgen Sie für aus-
reichende Frischluft im Heizraum, damit die zum Betrieb
aller installierten Feuerungen notwendige Frischluft nach-
strömen kann und zum Schutz der Bedienungsperson kein
Sauerstoffmangel auftritt!
!
Zur Einhaltung dieser Forderung empfehlen wir für
alle Kesselgrößen bis 50 kW einen Zuluftquerschnitt
10
NICHT
zulässig, da ein ord-
Holzvergaserkessel HVS
von 400 cm
. Bei rechteckigen Öffnungen sollte das Seiten-
2
verhältnis nicht größer als 1,5:1 sein, bei Vergitterung ist ein
entsprechender Zuschlag zu machen, damit der freie Quer-
schnitt die oben genannte Forderung erreicht.
Anforderungen an einen Aufstell-/Heizraum:
Geschlossene Räumlichkeit mit Lüftungsöffnungen, die den
jeweiligen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der
Raum muss eine verschließbare Tür haben, die ständig ge-
schlossen zu halten ist.
!
Der Heizraum muss der Brandschutzverordnung
entsprechen (siehe auch Seite 6: Sicherheits-
hinweise).
4.6
Aufstellplatz
Es kann unter bestimmten Umständen erforderlich sein, Ab-
schirmungen zu Brennbaren Materialien (wie z.B. Brennstoff,
Kabelkanäle, u.s.w.) zu platzieren. Dies wird je nach örtlicher
Gegebenheit notwendig und sollte mit dem zuständigen Hei-
zungsinstallateur und/oder Bezirkskaminkehrer abgeklärt
werden.
Es ist auf eine waagerechte Ausrichtung zu achten. Zur unge-
hinderten Bedienung und Wartung der Kesselanlage ist un-
bedingt darauf zu achten, dass wenigstens auf einer Seite (A
oder D) eine freie Durchgangsbreite von mind. 85 cm vorhan-
den ist (s. Abb.). Für die Anzeige- und Sicherheitseinrichtun-
gen, die Bedienungsvorschriften, sowie für die Zugangswege
ist eine genügend helle elektrische Beleuchtung vorzusehen.
Brennbare Gegenstände, die nicht zum Betrieb oder zur War-
tung der Kesselanlage benötigt werden, dürfen im Heizraum
bzw. Aufstellplatz nicht aufbewahrt werden (Bau- und Sicher-
heitsvorschriften, Landesbauordnungen beachten!).
Mindestabstand in mm
HVS 16 – 40
B
300
C
800
A und D
© Solarbayer GmbH [AK4005 – 240226]
HVS 60 – 100
300
1600
400