Betriebsanleitung
7. Brennstoffe
7.1
Allgemeines
Die Solarbayer HVS Holzvergaserkessel sind für die Verfeue-
rung von Stückholz zum Betreiben von Zentralheizungen für
geschlossene Warmwasseranlagen geeignet. Kleineres, ge-
spaltenes Stückholz bringt eine höhere Kesselleistung als
großes, ungespaltenes Rundholz. Wir empfehlen dreikan-
tiges Scheitholz mit einer Kessel entsprechenden Scheit-
länge (33, 50, 70, 100) und 8 cm Kantenlänge. Zu grobes, zu
langes oder zu kurzes Scheitholz kann zu Leistungsminde-
rung und Hohlbrand führen. Der Heizwert des Holzes ist in
erster Linie von der Feuchtigkeit abhängig. Mit zunehmender
Feuchtigkeit sinkt der Heizwert. Die Verbrennung von Holz
mit hohem Feuchtigkeitsgehalt bewirkt außerdem eine Ver-
ringerung des Wirkungsgrades des Heizkessels.
Holz sollte deshalb mindestens ein bis eineinhalb Jahre lang
an einen trockenen, luftigen Ort gelagert werden, Hartholz
etwa ein Jahr länger. Trockene Rinde weist einen dem Holz
gleichwertigen Heizwert auf, jedoch ist mit erhöhter Aschen-
bildung zu rechnen.
Bei Kesseln unter 50 kW Nennleistung darf Brennholz auch
im Aufstellraum gelagert werden. Wir empfehlen hierbei das
Brennmaterial in einem Mindestabstand von 1m vom Heizkes-
sel entfernt zu lagern. Dabei sollte es sich hierbei max. um
die Menge einer kompletten Beladung des Kessels handeln,
da das Brennholz im Aufstellraum sehr schnell trocknet. Es
muss hierbei eine Restfeuchtigkeit von 15 bis 18 % eingehal-
ten werden.
Bei Verfeuerung von nicht geeigneten Brennstoffen ist mit
einer unkontrollierten Verbrennung zu rechnen. Die Garantie
erlischt! Betriebsstörungen und Folgeschäden sind wahr-
scheinlich.
Mögliche Folgeschäden:
Beschädigung der thermodynamischen Brennkammer, der
Lambdasonde oder des Rauchgasfühlers durch aggressive
Ablagerungen im Kessel
Versottung bzw. Korrosionsbildung im Füllraum durch
Schwitzwasserbildung infolge eines zu feuchten Brenn-
stoffes.
Rauchgasaustritt an den Luftzuführungsöffnungen durch
unkontrollierte Verbrennung (Verpuffungen).
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Holzvergaserkessel HVS
7.2
Nicht geeignete Brennstoffe
Beim Verheizen von nassem Brennstoff über 20% Wasserge-
halt kommt es zu Schwitzwasserbildung und damit zu Korro-
sion an den Füllraumwänden.
Des Weiteren dürfen nicht verheizt werden:
Müll, Kunststoffe, Papier, Karton, Holzschleifstaub, Säge-
späne und Hackgut, Kohle und Koks, vom jeweiligen Luft-
reinhaltegesetz (Landesgesetz) üblicherweise verbotene
Brennstoffe wie zum Beispiel alte Bahnschwellen, Kunst-
stoffe, Spanplatten, imprägniertes Holz, Bauholz, Möbel oder
Abfallholz.
7.3
Geeignete Brennstoffe
Das Brennholz muss lufttrocken sein, das heißt, mindestens
zwei Jahre lang getrocknet mit einem Wassergehalt unter
20% Vorzugsweise Halbmeter-Scheite mit einem mittleren
Durchmesser von 10 cm. Sind die Spaltflächen des Scheites
wesentlich länger, dann sollte das Scheit entsprechend dün-
ner sein, im Extremfall 20 zu 5 cm.
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