1. Einleitung
1.1 Zweckbestimmung
Der Zusatzantrieb via GO V24 ist dazu bestimmt, die Begleitperson beim Schieben des Rollstuhls mitsamt Insasse über eine längere Strecke
oder eine Steigung zu unterstützen. Der Zusatzantrieb unterstützt die Begleitperson nicht beim Abbremsen des Rollstuhls. Der via GO V24
ist zur Unterstützung der Begleitperson (später bedienende Person / Bedienperson genannt) bei manuellen Rollstühlen mit vorhandener
manueller Begleiterbremse konzipiert. Die Begleitperson muss körperlich und geistig in der Lage sein, einen manuellen Rollstuhl in jeder
Situation ohne Unterstützung durch das via GO V24 sicher zu steuern und zu bremsen.
1.2 Wichtige Sicherheitshinweise – bitte unbedingt beachten
Das via GO ist eine Schiebehilfe, die ausschließlich von einer, den Rollstuhlfahrer begleitenden Person benutzt werden darf. Keinesfalls darf
der Rollstuhlfahrer selbst das via GO als Rollstuhl-Elektroantrieb betreiben.
Zudem darf das via GO aus Gründen der Sicherheit nur von Personen bedient werden, die
- in dessen Handhabung eingewiesen wurden,
- körperlich und geistig in der Lage sind, das via GO in allen Betriebssituationen sicher zu bedienen und den den Rollstuhl zu bremsen.
Personen mit starken Sehbehinderungen oder Gehörschäden dürfen das via GO nicht betreiben.
Die Einweisung in die Gerätebedienung ist Bestandteil des Lieferumfangs und erfolgt nach Terminabsprache durch Ihren Fachhändler, oder
einen Alber-Repräsentanten. Es entstehen Ihnen hierdurch keinerlei zusätzliche Kosten.
Sind Sie in der Handhabung des via GO noch nicht sicher, so wenden Sie sich bitte ebenfalls an Ihren Fachhändler, oder einen Alber-Reprä-
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sentanten.
Beim Betrieb des via GO sollten Sie die vom Hersteller Ihres Rollstuhls vorgegebenen Werte (beispielsweise die maximale Steigung, den
Luftdruck in den Rädern u.a.m.), sowie dessen allgemeine Betriebshinweise genau beachten. Angaben zu Grenzwerten dürfen keinesfalls
überschritten werden.
Das via GO sollte bei Inbetriebnahme eines Handys oder eines ähnlichen Gerätes zunächst auf sicherem Gelände abgeschaltet werden. Eben-
so sollten Fahrten in der Nähe starker elektrischer Störfelder (wie z.B. größere Elektromotoren) vermieden werden.
In seltenen Fällen kann sich der Betrieb des via GO auf andere elektrische Einrichtungen, beispielsweise auf Diebstahlschranken in Kaufhäu-
sern, störend auswirken.
Die Inbetriebnahme des via GO vor einer Einweisung in dessen Bedienung ist nicht gestattet.
Kontaktieren Sie diesbezüglich Ihren Fachhändler oder einen Alber-Repräsentanten.
Die Inbetriebnahme des via GO vor einer Einweisung ist ein nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch, der u.a. den
Verlust von Garantieansprüchen bewirkt. Bei einem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch besteht die Gefahr von
Gesundheitsverletzungen.
1.3 Bestimmungsgemäßer Gebrauch des via GO und Handhabungshinweise
Der Zusatzantrieb via GO V24 ist dazu bestimmt, die Begleitperson beim Schieben des Rollstuhls mitsamt Insasse über eine längere Strecke
oder eine Steigung zu unterstützen. Der Zusatzantrieb unterstützt die Begleitperson nicht beim Abbremsen des Rollstuhls. Der via GO V24
ist zur Unterstützung der Begleitperson bei manuellen Rollstühlen mit vorhandener manueller Begleiterbremse konzipiert. Die Begleitperson
muss körperlich und geistig in der Lage sein, einen manuellen Rollstuhl in jeder Situation ohne Unterstützung durch das via GO V24 sicher
zu steuern und zu bremsen.
Das Gerät darf technisch nicht verändert werden. Außer dem für den Betrieb zugelassenen Zubehör dürfen keine weiteren Teile angebaut
werden. Die Handhabung des via GO muss unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:
• Beachtung der Angaben, Anweisungen und Empfehlungen dieser Gebrauchsanweisung.
• Die Handhabung des Gerätes erfolgt ausschließlich durch eine eingewiesene Person.
• Am Gerät wurden weder seitens des Nutzers noch durch Dritte technische Änderungen vorgenommen.
• Während der Nutzung des via GO dürfen die Arme der im Rollstuhl sitzenden Person nicht über die Armlehnen des Rollstuhls hinausra-
gen.
Als eingewiesene Person gilt, wer über die ihr übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrich-
tet und in die Handhabung des via GO eingewiesen wurde. Die Unterrichtung erfolgt durch den autorisierten Fachhandel oder durch einen
Repräsentanten der Firma Alber. Der Betrieb des via GO durch nicht eingewiesene bzw. nicht qualifizierte Benutzer ist ausdrücklich unter-
sagt.
Das via GO darf für Transporte, die dem bestimmungsgemäßen Gebrauch widersprechen, nicht eingesetzt werden. Dies betrifft insbesondere
alle Arten von Lastentransporten, wie beispielsweise die Beförderung von Gebrauchsgegenständen mittels Rollstuhl und via GO.
Die Alber GmbH sieht folgende Fälle als Missbrauch des via GO an:
• Verwendung des Gerätes entgegen den Anweisungen und Empfehlungen dieser Gebrauchsanweisung.
• Überschreitung der in dieser Gebrauchsanweisung definierten technischen Leistungsgrenzen.
• Technische Veränderungen am und im Gerät.
• Anbau und Verwendung fremder, nicht seitens Alber hergestellter bzw. zur Verwendung angebotener Teile und Zubehörteile.