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Hindernisse; Gefahrenstellen Und Gefahrensituationen - Alber via GO V24 Gebrauchsanweisung

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6.2 Hindernisse

Hindernisse, wie beispielsweise Bordsteine, können mit dem via GO nur in Vorwärtsfahrt überwunden werden.
Bei Überwindung eines Hindernisses in Rückwärtsfahrt sollte das via GO ausgeschaltet und in Parkposition gebracht werden, damit sich bei
einer unbeabsichtigten Betätigung der Taste [10] das via GO nicht in Bewegung setzt.
Beim Überqueren eines Hindernisses ist der Rollstuhl an dessen Griffen anzuheben. Beachten Sie bei Fahrten über Bordsteinkanten die vom
Hersteller des Rollstuhls vorgegebene, maximale Steighöhe.

6.3 Gefahrenstellen und Gefahrensituationen

Die Bedienperson des via GO entscheidet unter Berücksichtigung ihrer Fahrkenntnisse und körperlichen Fähigkeiten selbständig über die
von ihm/ihr zu befahrenden Strecken. Vor Fahrantritt hat er/sie das via GO auf abgefahrene oder beschädigte Reifen zu prüfen, ebenso den
Ladezustand des Akkus, die Funktionsfähigkeit der Bedienelemente und die manuellen Bremsen des Rollstuhls.
Diese Sicherheitsüberprüfungen sowie die persönlichen Fahrkenntnisse sind insbesondere an folgenden Gefahrenstellen von Bedeutung,
deren Befahren im Ermessen der Bedienperson des via GO liegen:
• schmale Wege, Gefällstrecken (z.B. Rampen und Auffahrten), schmale Wege an einem Abhang, Bergstrecken.
• schmale und/oder abschüssige/geneigte Wege an Hauptverkehrsstraßen oder in der Nähe von Abgründen.
• laub- und schneebedeckte bzw. vereiste Fahrstrecken.
• Rampen und Hebevorrichtungen an Fahrzeugen.
Das via GO verfügt über keine Bremsfunktion.
Dies bedeutet, dass der Rollstuhl nach Abschalten des via GO nicht zum sofortigen Stillstand gelangt, sondern ins-
besondere an Gefällen weiterrollt.
Insofern muss der Rollstuhlfahrer oder die das via Go bedienende Person jederzeit in der Lage sein, den Rollstuhl
mittels der daran befindlichen Bremsen zum Stillstand zu bringen.
Passen Sie die Geschwindigkeit des via GO stets den äußeren Gegebenheiten an!
Rechnen Sie stets mit plötzlich auftauchenden Hindernissen und bringen Sie den Rollstuhl in solchen Fällen
rechtzeitig zum Stillstand.
Äußerste Vorsicht gilt beim Befahren von Kaimauern, Landungs- und Anlegestellen, Wegen und Plätzen an Gewäs-
sern, ungesicherten Brücken und Deichen. Fahren Sie nicht zu nahe an ein Gewässer heran.
Steigungen mit maximal 9,1 Grad (16%) werden bei einer maximalen Zuladung von 150 kg vom via GO unter-
stützt. Bei größeren Steigungen oder Gefällen muss die Bedienperson jederzeit in der Lage sein ein Kippen des
Rollstuhls (egal in welche Richtung) zu verhindern.
Grundvoraussetzungen sind einwandfreie Reifenprofile, korrekter Luftdruck in den Rollstuhl-Rädern, eine unbe-
denkliche Bodenbeschaffenheit und eine maximale Zuladung von 150 kg.
Bei Kurvenfahrt oder beim Wenden auf Steigungen oder Gefällstrecken kann es aufgrund von Schwerpunktverlage-
rungen zu einer erhöhten seitlichen Kippneigung kommen. Führen Sie diese Fahrmanöver deshalb mit erhöhter
Vorsicht und nur bei langsamer Geschwindigkeit durch!
Beim Überqueren von Hauptverkehrsstraßen, Kreuzungen und Bahnübergängen ist erhöhte Vorsicht geboten.
Überqueren Sie Schienen in Straßen bzw. an Bahnübergängen niemals in Parallelfahrt, da die Räder dabei eventu-
ell eingeklemmt werden könnten.
Beim Befahren von Rampen und Hebevorrichtungen an Fahrzeugen ist besondere Vorsicht geboten. Während des
Hebe- bzw. Senkvorganges der Rampe oder einer Hebevorrichtung ist das via GO abzuschalten. Die Taste [10] darf
nicht betätigt werden. Ebenso müssen die Handbremsen am Rollstuhl angezogen werden. Ein Wegrollen, z.B. durch
unbeabsichtigte Fahrbefehle, wird dadurch verhindert.
Bei Nässe vermindert sich die Haftung der Reifen auf dem Untergrund; es besteht eine erhöhte Rutschgefahr. Pas-
sen Sie Ihr Fahrverhalten entsprechend an.
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