• Das Ladegerät darf nicht von kleinen Kindern benutzt werden.
• Das Ladegerät darf nur mit 100V - 240V Netzwechselspannung betrieben werden.
• Zerlegen oder modifizieren Sie das Ladegerät nicht.
• Decken Sie das Ladegerät während des Ladevorgangs nicht ab und legen Sie keine Gegenstände auf das Gerät.
• Stellen Sie das Ladegerät sicher auf eine ebene Fläche.
• Schließen Sie die Pole des Ladesteckers niemals mit metallischen Gegenständen kurz.
• Stellen Sie sicher, dass der Netzstecker fest in der Steckdose steckt.
• Berühren Sie die Stecker nicht mit feuchten Händen.
• Verwenden Sie den Ladestecker bzw. den Netzstecker nicht, wenn diese nass oder schmutzig sind. Säubern Sie die Stecker vor dem Ein-
stecken mit einem trockenen Tuch.
• Nach Beendigung des Ladevorgangs ziehen Sie bitte zuerst den Stecker des Ladegerätes aus der Steckdose, anschließend den Ladeste-
cker aus dem via GO.
5. Transport und Lagerung
5.1 Verwendung des Rollstuhls als Fahrzeugsitz
Soll der Rollstuhl als Fahrzeugsitz verwendet werden, sind die diesbezüglichen Vorgaben des Rollstuhl-Herstellers zu beachten.
Ebenso dürfen das via GO und dessen Bediengerät nicht am Rollstuhl verbleiben, sondern müssen von ihm abgenommen werden. Bei der
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Lagerung im Fahrzeug sind beide Teile auf jeden Fall vor einem unkontrollierten Umherfliegen zu sichern, so dass diese bei einem Bremsma-
növer nicht zu einer Gefahr für die Insassen werden können.
Ein Rollstuhl mit angebrachtem via GO darf in Fahrzeugen nicht als Fahrzeugsitz verwendet werden.
Fahrzeuge mit einer Rollstuhlhebebühne
• Sollte das Fahrzeug mit einer Rollstuhlhebebühne oder ähnlichem ausgestattet sein, darf der Rollstuhl mit dem via GO nur mit äußerster
Vorsicht auf die Plattform gefahren werden.
• Fahren Sie langsam und vorsichtig.
• Vollführen Sie bzw. der Rollstuhlfahrer keine plötzlichen, abrupten oder ruckartigen Bewegungen.
• Blicken Sie stets in Fahrtrichtung und vermeiden Sie jegliche Ablenkung.
• Befindet sich der Rollstuhlfahrer im Fahrzeug und wird der Rollstuhl als Fahrzeugsitz verwendet, müssen das via GO und dessen Bedien-
gerät vom Rollstuhl abgenommen werden.
• Wird der Rollstuhlfahrer auf einen regulären Sitz des Fahrzeugs umgesetzt, muss er durch das Sicherheitssystem des Fahrzeugs, z. B. Air-
bags und Seitenaufprallschutz, geschützt werden.
Bei Nichteinhalten dieser Bedingungen und Anweisungen übernimmt die Alber GmbH keinerlei Haftung für hieraus
entstehende Unfälle und Unfallfolgen bzw. Schäden am Rollstuhl, dem via GO oder sonstigen Gegenständen und Instal-
lationen.
5.2 Sicherheitshinweis zum Transport des via GO und eines Rollstuhls in einem Fahrzeug
Bei einem Transport müssen das via GO und das Bediengerät vom Rollstuhl abgenommen werden.
Beide Teile sind so zu sichern, dass sie bei einem Bremsmanöver nicht zu einer Gefahr für die Fahrzeug-Insassen werden können. Für die
Sicherung schlagen wir unverbindlich (wir übernehmen hierfür keine Haftung) vor, das via GO beispielsweise mit ausreichend stabilen Gur-
ten im Fahrzeug zu sichern. Keinesfalls darf das via GO ungesichert gelagert werden!
Beachten Sie zusätzlich die Hinweise und Vorgaben des Rollstuhl-Herstellers.
Sollte es hinsichtlich einer Sicherung des via GO bzw. des Bediengerätes nationale Bestimmungen Ihres Landes geben, so haben diese Vor-
rang und sind zu beachten.
Für Unfälle jeglicher Art und deren Folgen, bzw. für Schäden am Rollstuhl oder dem via GO, welche
• sich aufgrund des Nichtbeachtens dieser Hinweise ereignen
• sich aufgrund der Nichtbeachtung der in Ihrem Land geltenden Vorschriften und Gesetze ereignen
• auf die Verwendung unzulässiger oder ungeeigneter Sicherungssystemen zurückzuführen sind
lehnt die Alber GmbH und deren Repräsentanten jegliche Haftung ab.