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Wiedereinsatz; Wartung; Gewährleistung, Garantie Und Haftung; Mängelgewährleistung - Alber via GO V24 Gebrauchsanweisung

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7.4 Wiedereinsatz

Wenn Ihnen Ihr via GO von Ihrer Krankenversicherung zur Verfügung gestellt wurde und Sie es nicht mehr benötigen, sollten Sie sich bei
Ihrer Krankenversicherung, einem Alber-Repräsentanten oder Ihrem Sanitätsfachhändler melden. Ihr via GO kann dann einfach und wirt-
schaftlich wiedereingesetzt werden.
Vor jedem Wiedereinsatz sollte eine sicherheitstechnische Kontrolle des via GO durchgeführt werden. Die Halterungen, mit denen das via GO
am Rollstuhl befestigt wird, können vom autorisierten Fachhandel oder einem Alber-Repräsentanten einfach und schnell vom nicht mehr
benötigten Rollstuhl entfernt bzw. an einen neuen Rollstuhl angebaut werden.
Zusätzlich zu den in Kapitel 7.2 ersichtlichen Reinigungshinweisen ist vor einem Wiedereinsatz eine Desinfektion der via GO Antriebseinheit
und des Bediengerätes durchzuführen. Verwenden Sie hierzu nur die vom Robert Koch Institut (RKI) zugelassenen Wischdesinfektionsmittel
auf Alkoholbasis; Einwirkzeit und Konzentration siehe Herstellerempfehlung. Beispiel: Bacillol AF, Einwirkzeit 15 Minuten.

7.5 Wartung

Der Gesetzgeber hat in der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) § 7 die Instandhaltung von Medizinprodukten geregelt. Dem-
nach sind Instandhaltungsmaßnahmen, insbesondere Inspektionen und Wartungen, erforderlich um den sicheren und ordnungsgemäßen
Betrieb der Medizinprodukte fortwährend zu gewährleisten.
Für die Wartung unserer Produkte hat sich, auf Basis der Marktbeobachtung unter normalen Betriebsbedingungen, ein Intervall von 2 Jah-
ren als sinnvoll erwiesen.
Dieser Richtwert von 2 Jahren kann aufgrund des jeweiligen Nutzungsgrades unseres Produktes und dem Nutzerverhalten variieren. Die
Überprüfung des Nutzungsgrades und des Nutzerverhaltens obliegt dem Betreiber.
Wir empfehlen auf jeden Fall die Kostenübernahme für Wartungsarbeiten an unseren Produkten vorab mit dem zuständigen Leistungsträgern
respektive Krankenkassen abzuklären, gerade auch im Hinblick auf eventuell bestehende Verträge.
8. Gewährleistung, Garantie und Haftung
8.1 Mängelgewährleistung
Alber gewährleistet, dass das via GO zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln ist. Diese Gewährleistungsansprüche verjähren 24
Monate nach der Auslieferung des via GO.

8.2 Haltbarkeitsgarantie

Alber leistet auf das via GO eine 24-monatige Haltbarkeitsgarantie. Von der Haltbarkeitsgarantie nicht erfasst sind
• Geräte, deren Seriennummern geändert, entstellt oder entfernt worden sind.
• Verschleißteile wie beispielsweise Bremsen, Reifen oder Bedienelemente.
• Mängel durch natürliche Abnutzung, Fehlbehandlung, insbesondere Mängel durch Nichtbeachtung dieser Gebrauchsanweisung, Unfälle,
fahrlässige Beschädigung, Feuer-, Wassereinwirkung, höhere Gewalt und andere Ursachen, die außerhalb des Einflussbereiches von Alber
liegen.
• Durch täglichen Gebrauch bedingte Wartungsarbeiten (z. B. Austausch der Bereifung).
• Geräteprüfung ohne Defektbefund.

8.3 Haftung

Die Alber GmbH lehnt als Hersteller des via GO jegliche Haftung ab, sofern
• das via GO unsachgemäß gehandhabt wurde
• das via GO nicht in 2-jährigem Turnus von einem autorisierten Fachhändler, der Alber GmbH, oder einem Alber-Repräsentanten gewartet
wurde
• das via GO entgegen den Hinweisen dieser Gebrauchsanweisung in Betrieb genommen wurde
• das via GO mit ungenügender Akkuladung betrieben wurde
• Reparaturen oder andere Arbeiten von nicht autorisierten Personen durchgeführt wurden
• fremde Teile angebaut oder mit dem via GO verbunden wurden
• Teile des via GO abgebaut wurden
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