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Wichtiger Rechtlicher Hinweis Für Den Anwender Dieses Produktes; Wichtige Informationen Zu Flugreisen; Mitnahme Des Akkus Auf Flugreisen; Aufbewahrung Des Bediengerätes Bei Flugreisen - Alber via GO V24 Gebrauchsanweisung

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9. Wichtiger rechtlicher Hinweis für den Anwender dieses Produktes
Vorfälle, die sich aufgrund von Fehlfunktionen des Produktes ereignen und zu schwerwiegenden Personenschäden führen, sind dem Herstel-
ler und der zuständigen Behörde des EU-Mitgliedstaates, in dem der Anwender niedergelassen ist, zu melden.
In der Bundesrepublik Deutschland sind dies
• die Alber GmbH (Anschrift siehe Rückseite dieser Gebrauchsanweisung)
• das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM),
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn
www.bfarm.de
In den EU-Mitgliedstaaten informieren Sie bitte
• Ihre Alber Werksvertretung (Anschrift siehe Rückseite dieser Gebrauchsanweisung)
• die für Vorfälle mit Medizinprodukten zustände Behörde Ihres Landes
Eine Übersicht der zuständigen Behörden finden sie im Internet unter http://ec.europa.eu/growth/sectors/medical-devices/contacts/
10. Wichtige Information zu Flugreisen

10.1 Mitnahme des Akkus auf Flugreisen

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Der via GO, insbesondere der darin enthaltene Lithium-Ionen Akku, entspricht im technischen Aufbau den geltenden Normen, Richtli-
nien und Gesetzen. Er erfüllt die Anforderungen der International Air Transport Association (IATA) für die Mitnahme im Luftverkehr. Dies
bestätigen wir jährlich mit unserem Transportzertifikat, welches auf Basis der jeweils meist erst Mitte Dezember eines Jahres neu erschei-
nenden Ausgaben der IATA-Gefahrgutvorschriften (Dangerous Goods Regulations) erstellt wird. Das aktuelle Zertifikat steht Ihnen auf der
Alber Homepage (https://www.alber.de/de/hilfe-service/alber-service/reisen-mit-alber-produkten/) zum Download zur Verfügung, wir
schicken es Ihnen auf Anforderung auch gerne zu.
Setzen Sie sich dennoch bereits bei der Planung einer Reise mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. den Fluggesellschaften bezüglich der Mit-
nahme des via GO auf allen von Ihnen gebuchten Flügen in Verbindung. Letztlich liegt es im Ermessen des Piloten das via GO mit an
Bord zu nehmen, oder dessen Transport abzulehnen. Auf diese Entscheidung können weder die Alber GmbH noch ihr Sanitätsfachhändler
Einfluss nehmen.
Beachten Sie bei Reisen auch die gültigen Bestimmungen für den Transport von Lithium-Ionen Akkus in den von Ihnen
besuchten Ländern.

11. Mitteilungen zur Produktsicherheit

Alle Komponenten Ihres via GO wurden zahlreichen Funktionstests und ausgiebigen Prüfungen unterzogen. Sollte es dennoch zu nicht vor-
hersehbaren Beeinträchtigungen beim Betrieb des via GO kommen, wären entsprechende Sicherheitsinformationen für Kunden auf folgenden
Internetseiten zeitnah verfügbar:
• Homepage der Firma Alber (Hersteller des via GO)
• Homepage des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Bei etwaigen notwendigen Korrekturmaßnahmen informiert Alber den Sanitätsfachhandel, welcher sich dann mit Ihnen in Verbindung setzt.
10.2 Aufbewahrung des Bediengerätes bei Flugreisen
Wenn Sie das via GO im Flugzeug mitnehmen: Sie müssen das Bediengerät so in die Abla-
ge [2] an der Antriebseinheit einführen, dass der Ein-/Ausschalter vor versehentlichem
Betätigen geschützt ist (siehe auch Kap. 2.6).

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