Störungen / Instandsetzung
Instandsetzung
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Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die diesem Dokument beigefügte Unbedenklichkeitsbescheinigung
(Abschnitt 12.1, Seite 95) ist Teil des Inspektions-/ Reparaturauftrags. Davon
unberührt bleibt es uns vorbehalten, die Annahme dieses Auftrages aus anderen
Gründen abzulehnen.
Eine Inspektion / Reparatur von HILGE-Produkten und deren Teilen erfolgt
deshalb nur, wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung von autorisiertem und
qualifiziertem Fachpersonal korrekt und vollständig ausgefüllt vorliegt.
Pumpen, die in radioaktiv belasteten Medien betrieben wurden, werden
grundsätzlich nicht angenommen.
Falls trotz sorgfältiger Entleerung und Reinigung der Pumpe dennoch
Sicherheitsvorkehrungen erforderlich sein sollten, müssen die notwendigen
Informationen gegeben werden.
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Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Unfallverhütungsvorschriften (BGV A1)
Vorschriften zum Umweltschutz, wie z. B. das Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetz (KrW/AbfG), Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
BA10A.ADY.001.DE_1
16.05.2018