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Festmachen An Einem Bootsanleger - Zodiac OPEN 3.1 Eignerhandbuch

Teil 1
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  • DEUTSCH, seite 154
ACHTUNG
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HINWEIS:

1.3 Festmachen an einem Bootsanleger

Das Boot kann mit Hilfe von mindestens zwei Haltetauen an einem Bootsanleger festgemacht werden:
ein Tau am Bug, eins am Heck.
Das Tau kann an einem fixen und ausreichend soliden Punkt des Bootes festgemacht werden:
- GfK-Rumpf-Schlauchboote: Klampe, Bugöse, Tauhalter, Hebepunkte am Heckspiegel (die nicht zu
diesem Zweck vorgesehenen Punkte wie Keder, Griffe, Bugkorb, Handläufe, D-Ringe,... dürfen nicht
benutzt werden).
- Faltbare Boote und Tender: Klampe, Hebepunkte am Heckspiegel, Schleppring, Bug-Tragegriff (die
nicht zu diesem Zweck vorgesehenen Punkte wie Keder, Griffe, D-Ringe, ... dürfen nicht benutzt
werden).
Das Boot muss unter allen Umständen vor Scheuern am Bootsanleger durch Fender geschützt werden.
Die Taue dürfen nicht am Schlauch scheuern. Wenn dies an dem vorhandenen Bootsanleger nicht
vermeidbar ist, so ist der Schlauch an den Scheuerstellen zu schützen (z.B. durch dickes Tuch oder
das Tau durch ein Stück Gartenschlauch schieben).
Jedes an einem Bootsanleger festgemachte Boot muss regelmäßig überwacht werden und das Tau je
nach meteorologischen Konditionen eventuell verstärkt werden.
© Copyright Z NAUTIC - Z NAUTIC S.A.S.U. mit einem Kapital von 7 095 000,00 Euro- 812 206 340 R.C.S. Toulouse 2 , chemin de la Val Priout. 31450 AYGUESVIVES - FRANKREICH
Die Verankerungspunkte, welche sichtbar beschädigt sind, sollten ersetzt werden.
Sie sollten deshalb regelmäßig kontrolliert werden.
Ein Schleppkabel sollte immer derart befestigt werden, dass es unter Last gelöst
werden kann.
Vergewissern Sie sich, dass die Seile zum Festmachen, die Schleppkabel, die
Ankerketten, Ankertaus sowie die Anker für die beabsichtigte Nutzung des Bootes
passen, insbesondere, dass die Taue und Ketten nicht 80 % der Bruchfestigkeit
des betreffenden Verankerungspunkts übersteigen (siehe Band 2). Fragen Sie bei
Bedarf Ihren Händler um Rat.

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