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Fahren Auf Öffentlichen Straßen Und Plätzen - Wacker Neuson TH412 Betriebsanleitung

Teleskoplader
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4 Sicherheit
4.4.8
Fahren auf öffentlichen Straßen und Plätzen
32
• Fahrzeug nur dann in Betrieb nehmen, wenn ausrei-
chend Sicht vorhanden ist (ggf. Einweiser zu Hilfe neh-
men).
• Beim Betrieb an Steigungen oder Gefällen:
– Nur bergauf oder bergab fahren oder arbeiten.
– Querfahrt vermeiden, zugelassene Neigung des
Fahrzeugs (gegebenenfalls des Anhängers) be-
achten.
– Last bergseitig und möglichst nah am Fahrzeug
führen.
– Anbauwerkzeuge in Bodennähe führen.
• Fahrgeschwindigkeit den Gegebenheiten anpassen
(z. B. Bodenverhältnisse, Witterungsverhältnisse).
• Beim Rückwärtsfahren besteht erhöhtes Risiko. Im to-
ten Winkel des Fahrzeugs können sich Personen be-
finden, die vom Bediener nicht gesehen werden.
– Vor jedem Wechsel der Fahrtrichtung vergewis-
sern, dass sich niemand im Gefahrenbereich auf-
hält.
• Niemals ein fahrendes Fahrzeug besteigen und nicht
von diesem abspringen.
• Es ist die entsprechende nationale Fahrerlaubnis erfor-
derlich.
• Beim Fahren auf öffentlichen Straßen oder Plätzen die
nationalen Vorschriften beachten (z. B. Straßenver-
kehrsordnung).
• Sicherstellen, dass das Fahrzeug den nationalen Vor-
schriften entspricht.
• Um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden, ist
die Verwendung der vorhandenen Arbeitsscheinwerfer
bei Fahrten auf öffentlichen Straßen oder Plätzen nicht
erlaubt.
• Beim Passieren von z. B. Unterführungen, Brücken,
Tunnels, auf ausreichende Durchfahrtshöhe und
Durchfahrtsbreite achten.
• Das angebaute Anbauwerkzeug muss für Fahrten auf
öffentlichen Straßen oder Plätzen zugelassen sein
(siehe z. B. Zulassungspapiere).
Betriebsanleitung | TH412 | 1000322896 | 08/2019 | [de]

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