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Wacker Neuson TH412 Betriebsanleitung Seite 18

Teleskoplader
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3 Verwendung
3.1.4
Fahrerlaubnis
18
• Die Durchführung von Wartungsarbeiten, die nicht in
dieser Betriebsanleitung beschrieben sind.
• Die Durchführung von Wartungsarbeiten durch nicht
ausreichend geschultem Personal.
• Die eigenmächtige Veränderung des Fahrzeugs und
dessen Anbauwerkzeug.
• Das Anbringen von nicht zugelassenen oder nicht frei-
gegebenen Anbauwerkzeugen.
• Die Verwendung von nicht zugelassenen oder nicht
originalen Ersatzteilen.
• Die Verwendung des Fahrzeugs im Pflanzenschutz-
und Düngemitteleinsatz.
• Die Verwendung als Trägerfahrzeug für nicht vom Her-
steller zugelassenen oder freigegebenen Anbauwerk-
zeugen.
• Die Verwendung des Fahrzeugs bei Forst- oder Wald-
arbeiten.
• Die Verwendung des Fahrzeugs in Gewässern oder
Überschwemmungsgebieten.
• Der Transport von Personen im Fahrzeug oder Anbau-
werkzeug.
• Der Anbau von Arbeitsplattformen.
Auf öffentlichen Straßen dürfen Fahrzeuge nur gefahren
werden, wenn der Bediener die in den nationalen Ver-
kehrsgesetzen festgelegte Fahrerlaubnis besitzt.
In der Bundesrepublik Deutschland wird zum Fahren mit
dem Fahrzeug nach § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung
(FeV) einer der folgenden Führerscheine benötigt:
• Führerschein Klasse L
– Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h
– Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis
40 km/h (mit Anhänger 25 km/h)
• Führerschein Klasse C
– Kraftfahrzeuge über 3500 kg zulässigem Gesamt-
gewicht (mit Anhänger bis 750 kg)
• Führerschein Klasse C1
Betriebsanleitung | TH412 | 1000322896 | 08/2019 | [de]

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