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Zulässige Anbauwerkzeuge
HINWEIS
Beschädigungen durch nicht zugelassene Anbauwerk-
zeuge.
Um Schäden am Fahrzeug zu vermeiden, sind nur die im
Kapitel „Anbauwerkzeuge für das Fahrzeug" aufgeführten
Anbauwerkzeuge zugelassen.
►
Zum Anbau von Anbauwerkzeugen, die dort nicht auf-
geführt sind, ist vom Hersteller des Fahrzeugs die
Freigabe einzuholen und eine EBE (Einzelbetriebser-
laubnis) durch die zuständigen Behörden erforderlich.
Es dürfen nur vom Fahrzeughersteller zugelassene Anbau-
werkzeuge verwendet werden. Bei Verwendung nicht zu-
gelassener Anbauwerkzeuge übernimmt der Fahrzeugher-
steller keine Haftung.
Überlastung des Fahrzeugs vermeiden. Für schwere Las-
ten keine zu großen Schaufeln verwenden.
Müssen neue Hydraulikschlauchleitungen für ein Anbau-
werkzeug verlegt werden, eine autorisierte Fachwerkstatt
kontaktieren. Nur diese darf Hydraulikschläuche neu verle-
gen.
Anbauwerkzeuge ankuppeln
WARNUNG
Unfallgefahr durch Aufenthalt von Personen im Gefah-
renbereich!
Personen, die sich im Gefahrenbereich des Fahrzeugs auf-
halten oder plötzlich hineintreten, können von Arbeitsbewe-
gung oder dem sich bewegenden Fahrzeug erfasst wer-
den. Dadurch können Unfälle verursacht werden, die zu
schweren Verletzungen oder Tod führen können.
►
Arbeiten sofort unterbrechen, wenn Personen den
Gefahrenbereich betreten.
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Spiegel korrekt einstellen. Sichthilfen z. B. Kamera
verwenden.
►
Bei Rückwärtsfahrt besonders vorsichtig arbeiten.
Betriebsanleitung | TH412 | 1000322896 | 08/2019 | [de]