4.4.4
Beförderung von Personen
4.4.5
Mechanische Unversehrtheit
4.4.6
Motor des Fahrzeugs starten
4.4.7
Betrieb des Fahrzeugs
[de] | 08/2019 | 1000322896 | TH412 | Betriebsanleitung
• Gefahrenbereich absperren, wenn ein ausreichender
Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann.
• Beim Aufenthalt von Personen im Gefahrenbereich,
Arbeit sofort einstellen.
• Die Mitnahme von Personen ist mit dem Fahrzeug
nicht erlaubt.
• Die Mitnahme von Personen ist auf und in Anbauwerk-
zeugen nicht erlaubt.
• Die Mitnahme von Personen ist auf und in Anhängern
nicht erlaubt.
• Bediener und Besitzer sind verpflichtet, das Fahrzeug
nur in sicherem, betriebsfähigem Zustand zu betrei-
ben.
• Fahrzeug nur betreiben, wenn alle schutzbedingten
und sicherheitsbedingten Einrichtungen (z. B. Schutz-
aufbauten wie Kabine oder Überrollbügel, lösbare
Schutzeinrichtungen) montiert und funktionsfähig sind.
• Fahrzeug auf äußerlich erkennbare Schäden und Män-
gel überprüfen.
• Tritt ein Schaden oder Fehler während des Betriebs
auf, Fahrzeug sofort außer Betrieb nehmen und gegen
Wiederinbetriebnahme sichern.
• Sämtliche Störungen, welche die Sicherheit von Bedie-
ner oder Dritten gefährden, sofort von einer autorisier-
ten Fachwerkstatt beseitigen lassen.
• Motor nur gemäß Betriebsanleitung starten.
• Alle Warnleuchten und Kontrollleuchten beachten.
• Keine flüssigen oder gasförmigen Starthilfsmittel ver-
wenden (z. B. Äther, Startpilot).
• Fahrzeug nur mit angelegtem Sicherheitsgurt und nur
vom dafür vorgesehenen Platz aus starten und bedie-
nen.
Sicherheit 4
4
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