1
Einsatz des Staplers
Einsatzort
GEFAHR
Explosionsgefahr beim Einsatz in ex-
plosionsgefährdeten Bereichen!
Der Stapler darf nur in den explosions-
gefährdeten Bereichen betrieben wer-
den, für die er auch zugelassen ist!
– Den Einsatzbereich durch Abgleich
mit den Angaben auf dem Fabrik-
schild sicherstellen.
– Wenn der Einsatzbereich nicht ein-
deutig ist, den Sicherheitsbeauftrag-
ten fragen.
GEFAHR
Explosionsgefahr beim Streifen von Einrichtungen!
Wenn leitende Komponenten des Staplers in Berüh-
rung mit flexiblen Türen oder Streifenvorhängen
kommen, können sie sich gefährlich elektrostatisch
aufladen.
– Elektrostatische Aufladung vermeiden.
GEFAHR
Explosionsgefahr beim Einsatz ohne ableitfähigen
Boden!
Der Stapler sollte nur in explosionsgefährdeten Be-
reichen mit ableitfähigen Fußböden betrieben wer-
den.
– Elektrostatische Aufladung vermeiden.
HINWEIS
Informationen zu den Anforderungen an lei-
tende oder ableitfähige Fußböden können
dem Leitfaden bezüglich elektrostatischer Ge-
fährdungen „CLC/TR 60079-32-1" entnommen
werden.
Der Stapler ist nach Richtlinie 2014/34/EU für
explosionsgefährdete Bereiche zugelassen.
Diese Bereiche sind auf dem Fabrikschild an-
gegeben. Der Sicherheitsbeauftragte muss
das Einfahren in solche Bereiche freigeben.
Zusammenhang zwischen Zonen und Gerä-
tekategorien für Flurförderzeuge
Zone 1 – Kategorie 2G
●
Der Einsatz ist in Bereichen erlaubt, in de-
nen eine gefährliche explosionsfähige
26
56368011530 DE - 01/2021 - 05
Vorwort