Kraftstoffempfehlungen
Biodieselkraftstoffe
Verwendung von Biodieselmischungen von B21 bis B100
Biodiesel der Typen B21 bis B100 ist für dieses POLARIS-Fahrzeug nicht
zulässig.
Zugelassene Motoren
In POLARIS-Fahrzeugen dürfen nur die unten aufgeführten KOHLER KDW-
Motoren mit Biodieselkonzentrationen bis B20 betrieben werden.
HINWEIS: In diesem
überschreiten.
• KDW 1003
Zugelassener Kraftstoff
HINWEIS: Kalt gepresste Pflanzenöle gelten nicht als Biokraftstoffe und sind als Kraft-
stoffe in jeglicher Konzentration für KOHLER-Motoren nicht zulässig.
Biodieselmischungen bis B20 müssen die folgenden Normen erfüllen:
• EN14214 (EU-Norm) und/oder ASTM D-6751 (US-Norm).
• Alle relevanten Motoren können mit einem Biodieselgehalt bis maximal B20
(Biodiesel-Beimischung 20 %) betrieben werden.
Bedingungen für den Betrieb mit B20-Biodieselkraftstoffmischungen
Motorgarantie
Schäden, Leistungs- oder Wartungsprobleme, die auf die Verwendung von Bio-
dieselkraftstoffen zurückzuführen sind, welche nicht die oben genannten
Normen erfüllen, gelten nicht als Material- oder Verarbeitungsmängel und sind
daher nicht von der Garantie gedeckt. Das Gleiche gilt für Schäden oder sonstige
Probleme, die durch Nichteinhaltung der Betriebsempfehlungen bezüglich Bio-
Dieselkraftstoffe für KOHLER-Motoren entstanden sind.
POLARIS
-Fahrzeug die Biodieselmischung B20 nicht
BETRIEB
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