Allgemeine Sicherheitshinweise
Lebensgefahr durch
Stromschlag
Verbrennungsgefahr
Verbrühungsgefahr
Gesundheitliche
Beeinträchtigungen
Geräteschäden durch
zu lange
Betriebsdauer
SBM IR-Modul - Montageanweisung
1.3
Einweisung des Betreibers
Der Betreiber der Infrarot-oder Sauna-Kabine muss bei der Inbe-
triebnahme über die folgenden allgemeinen Sicherheitshinweise
unterrichtet werden. Dem Betreiber muss die Gebrauchsanwei-
sung ausgehändigt werden.
Bei einer unsachgemäßen Reparatur besteht Lebensgefahr durch
Stromschlag und Brand. Diese Gefahr besteht auch noch nach Ab-
schluss der Arbeiten.
Die Gehäuseabdeckung darf nur von einem Fachmann entfernt
werden.
Reparaturen und Installationen dürfen nur von einem geschul-
ten Fachmann ausgeführt werden.
Die Anlage bei allen Reparaturarbeiten allpolig vom Netz tren-
nen.
Nur Originalersatzteile des Herstellers verwenden.
Bei Berührung mit heißen Teilen sind Hautverbrühungen und
und
Hautverbrennungen möglich.
Der Betreiber muss die heißen Teile kennen und identifizieren
können.
Der Betreiber muss die Einstellungen für die Heizzeit kennen
und wissen, wie sie geregelt wird.
Der Besuch einer Infrarot- oder Sauna-Kabine kann bei Personen
mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu schweren Gesund-
heitsschäden bis zum Tod führen.
Sauna-Besucher mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen
müssen vor dem Besuch einer Infrarot- oder Sauna-Kabine ei-
nen Arzt konsultieren.
In gewerblichen Infrarot- oder Sauna-Kabinen kann eine übermä-
ßige Luftfeuchtigkeit in der räumlichen Umgebung zu Sachschä-
den führen.
In einer gewerblichen Infrarot- oder Sauna-Kabine muss die
Heizzeit so eingestellt sein, dass sie nach einer bestimmten
Zeitdauer von selbst abschaltet.
Wenn die Heizzeit nicht selbständig abschaltet, muss die Kabi-
ne ständig beaufsichtigt werden.
Die Kabine vor jedem Starten besichtigen.
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