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Brandgefahr durch Überhitzung
Infrarot-Strahler oder Heizfolien ohne Überhitzungsschutz kön-
nen zu Überhitzung der Kabine und zu Brand führen. Bei bestim-
mungsgemäßem Gebrauch oder im Fehlerfall darf die Temperatur
an brennbaren Teilen nicht über 140 °C steigen.
Nur Infrarot-Strahler oder Heizfolien verbauen, von denen auf
Grund ihrer Konstruktion und in der Einbausituation bei be-
stimmungsgemäßem Betrieb keine Brandgefahr ausgeht. Al-
ternativ sind Infrarot-Strahler oder Heizfolien mit einem
Überhitzungsschutz nach EN 60335-2-53 möglich.
Bei Bedarf Sicherheitstemperaturbegrenzer (STB) einbauen.
Sicherheits- und Installationshinweise des Herstellers der Infra-
rot-Strahler oder Heizfolien beachten.
Sicherheits- und Installationshinweise des Kabinen-Herstellers
beachten.
1.3
Einweisung des Betreibers
Der Betreiber der Infrarot-oder Sauna-Kabine muss bei der Inbe-
triebnahme über die folgenden allgemeinen Sicherheitshinweise
unterrichtet werden. Dem Betreiber muss die Gebrauchsanwei-
sung ausgehändigt werden.
Lebensgefahr durch Stromschlag
Bei einer unsachgemäßen Reparatur besteht Lebensgefahr durch
Stromschlag und Brand. Diese Gefahr besteht auch noch nach Ab-
schluss der Arbeiten.
Die Gehäuseabdeckung darf nur von einem Fachmann entfernt
werden.
Reparaturen und Installationen dürfen nur von einem geschul-
ten Fachmann ausgeführt werden.
Die Anlage bei allen Reparaturarbeiten allpolig vom Netz tren-
nen.
Nur Originalersatzteile des Herstellers verwenden.
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Allgemeine Sicherheitshinweise
Gebrauchsanweisung - SBM-IR Modul