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Buderus Logatherm WPL 6 AR Planungsunterlage Für Den Fachmann Seite 19

Reversible luft-wasser wärmepumpe
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.
Q / kW
22
20
18
16
14
12
10
8
6
4
2
0
–20
–15
6 720 811 620-02.1O
Bild 7
Bivalenzpunkt, Heizleistungskurven der Wärmepumpen WPL ... AR bei 35 °C Vorlauftemperatur und 100 % Modu-
lation
.
Q
Wärmeleistungsbedarf
T
Außentemperatur
[A] Gebäudekennlinie
[B] Norm-Außentemperatur
[C] Bivalenzpunkt der ausgewählten Wärmepumpe
(WPL 8 AR)
[D] Erforderliche Leistung des zweiten Wärme-
erzeugers bei Normtemperatur
[1]
Heizleistungskurve WPL 6 AR
[2]
Heizleistungskurve WPL 8 AR
[3]
Heizleistungskurve WPL 11 AR
[4]
Heizleistungskurve WPL 14 AR
Im Temperaturbereich rechts der Bivalenzpunkte kann
der Wärmebedarf alleine von der Wärmepumpe gedeckt
werden. Im Temperaturbereich links der Bivalenzpunkte
entspricht die Strecke zwischen den Kurven der benötig-
ten zusätzlichen Heizleistung.
Zur Auswahl einer geeigneten Wärmepumpe wird in den
Heizleistungskurven in Bild 7 die Gebäudekennlinie [A]
eingetragen. Sie kann vereinfacht als Gerade zwischen
der ermittelten erforderlichen Leistung am Normausle-
gungspunkt (im Beispiel –12 °C, 12 kW) und einer Heiz-
leistung von 0 kW bei 20 °C, gezeichnet werden.
Wenn der Schnittpunkt der Gebäudekennlinie mit einer
Heizleistungskurve in der Nähe der vorgesehenen
Bivalenztemperatur liegt, kann die dazugehörige Wärme-
pumpe eingesetzt werden, im Beispiel wurde WPL 8 AR
ausgewählt.
Logatherm WPL ... AR – 6 720 811 620 (2014/09)
C
D
–10
–5
B
Planung und Auslegung von Wärmepumpen
4
3
2
1
0
5
Am Abstand zwischen der Heizleistungskurve und der
Gebäudekennlinie am Normauslegungspunkt lässt sich
der zusätzliche Leistungsbedarf ablesen, der durch elek-
trische Heizstäbe oder einen Heizkessel abgedeckt wird.
Beispiel ( Bild 7)
Erforderlicher Gesamtleistungsbedarf (Heizleistung +
Leistungsbedarf für Warmwasserbereitung) × Sperrzeit
= Gesamtleistungsbedarf am Normauslegungspunkt:
F. 13
Erforderlicher Gesamtleistungsbedarf
Wärmepumpe
Die ausgewählte Wärmepumpe hat am Normauslegungs-
punkt eine Heizleistung von 7,3 kW. Die zusätzlich aufzu-
bringende Leistung, durch elektrische Heizstäbe
(monoenergetisch) oder einen zweiten Wärmeerzeuger
(bivalent), wird berechnet:
·
·
·
=
Q
Q
Q
zus
erf
WP(–12 °C)
F. 14
Zusätzlich zur Wärmepumpe erforderliche Heiz-
leistung
In der Regel beläuft sich die Zusatzheizleistung auf ca.
50 % bis 60 % der notwendigen Heizleistung. Obwohl
der Leistungsanteil des elektrischen Zuheizers relativ
10
15
·
=
Q
12 kW
erf
=
12 kW 7,3 kW
3
A
20
T / °C
=
4,7 kW
19

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