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Befahren Von Schmalgängen - Jungheinrich EKS 314 Betriebsanleitung

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3.4
Befahren von Schmalgängen
IMPORTANT Das Betreten der Schmalgänge (Verkehrswege von Fahrzeugen in
Regalanlagen mit Sicherheitsabständen < 500 mm / 19.7 inch) durch
Unbefugte sowie der Durchgangsverkehr von Personen ist verboten. Diese
Arbeitsbereiche
Sicherheitseinrichtungen an den Fahrzeugen oder der Regalanlage zur
Vermeidung von Gefahren und zum Schutz von Personen sind täglich zu
überprüfen. Sie dürfen weder unwirksam gemacht, missbräuchlich benutzt,
verstellt oder entfernt werden. Mängel an den Sicherheitseinrichtungen sind
unverzüglich zu melden und abzustellen.
NOTICE
Vor dem Einfahren in den Schmalgang muss der Fahrer überprüfen, ob sich
Personen oder andere Fahrzeuge in diesem Schmalgang befinden. Es darf
nur in freie Schmalgänge eingefahren werden. Wenn sich Personen im
Schmalgang aufhalten, muss der Betrieb sofort eingestellt werden.
NOTICE
Das Befahren von Schmalgängen ist nur mit den Fahrzeugen zulässig, die
dafür vorgesehen sind. Ist ein Schmalgang mit einem Leitdraht für
Induktivführung ausgestattet, so darf bei defekter oder abgeschalteter
Leitlinienführung das Fahrzeug nur mit Schleichgeschwindigkeit aus dem
Schmalgang herausgefahren werden.
sind
entsprechend
zu
kennzeichnen.
Vorhandene
E 15

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