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Befahren Von Schmalgängen - Jungheinrich EKS 308 Betriebsanleitung

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4.3
Befahren von Schmalgängen
M
Das Betreten der Schmalgänge (Verkehrswege von Fahrzeugen in Regalanlagen mit
Sicherheitsabständen < 500 mm) durch Unbefugte sowie der Durchgangsverkehr
von Personen ist verboten. Diese Arbeitsbereiche sind entsprechend zu kennzeich-
nen. Vorhandene Sicherheitseinrichtungen an den Fahrzeugen oder der Regalanla-
ge zur Vermeidung von Gefahren und zum Schutz von Personen sind täglich zu
überprüfen. Sie dürfen weder unwirksam gemacht, missbräuchlich benutzt, verstellt
oder entfernt werden. Mängel an den Sicherheitseinrichtungen sind unverzüglich zu
melden und abzustellen.
M
Die Hinweise der DIN 15185 Teil 2 sind zu beachten.
Z
Vor dem Einfahren in den Schmalgang muss der Fahrer überprüfen, ob sich Perso-
nen oder andere Fahrzeuge in diesem Schmalgang befinden. Es darf nur in freie
Schmalgänge eingefahren werden. Wenn sich Personen im Schmalgang aufhalten,
muss der Betrieb sofort eingestellt werden.
Z
Das Befahren von Schmalgängen ist nur mit den Fahrzeugen zulässig, die dafür vor-
gesehen sind. Ist ein Schmalgang mit einem Leitdraht für Induktivführung ausgestat-
tet, so darf bei defekter oder abgeschalteter Leitlinienführung das Fahrzeug nur mit
Schleichgeschwindigkeit aus dem Schmalgang herausgefahren werden.
E 17

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51009731

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