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Kranpunkte; Kranverladung Der Batterie; Sicherung Des Fahrzeuges Beim Transport - Jungheinrich EKS 314 Betriebsanleitung

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2.1

Kranpunkte

Kranpunkte (1) sind die Ösen im Hubgerüst.
Die Kranpunkte (5) befinden sich jeweils seitlich am Rahmen und die Kranpunkte (4)
befinden sich jeweils am oberen Hubgerüstlager. Hier müssen passende Ring-
schrauben eingedreht werden.
Für die Kranverladung sind folgende Kranpunkte zu verwenden:
– Kranpunkte für Komplettgerät mit eingebauten Mast:
Punkte (1) und (2) (Gewicht siehe Typenschild)
– Kranpunkte für das Grundgerät:
Punkte (4) und (5) (Gewicht 2464 lbs / 1200 kg)
– Kranpunkte Hubgerüst inkl. Kabine und Lastaufnahmemittel:
Punkte (3) (Gewicht 4409 lbs / 2000 kg)
2.2

Kranverladung der Batterie

Beim Anheben der Batterie mit einem Kran ist geeignetes Hebezeug an den vier
Ösen des Batterietroges anzuschlagen (Gewicht siehe Typenschild der Batterie).
NOTICE
Batterieausbau siehe Abschnitt „Batterie aus- und einbauen" im Kapitel F.
2.3

Sicherung des Fahrzeuges beim Transport

Qw W
Beim Transport auf einem LKW oder Anhänger muss das Fahrzeug
fachgerecht verzurrt werden. Der LKW bzw. Anhänger muss über
Verzurrringe verfügen.
IMPORTANT Das
durchzuführen. Das Fachpersonal muss in der Ladungssicherung auf
Straßenfahrzeugen und in der Handhabung mit Ladungssicherungshilfs-
mittel unterrichtet sein. Die korrekte Bemessung und Umsetzung von
Ladungssicherungsmaßnahmen muss in jedem Einzelfall festgelegt werden.
Verladen
ist
durch
eigens
dafür
geschultes
Fachpersonal
H 3

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