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Jungheinrich EKS 314 Betriebsanleitung Seite 13

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Die Bediener und Benutzer sollten verstehen, dass sich der Betrieb des Fahrzeugs
verändert, wenn die Funktionen von bemannten Flurförderzeugen automatisiert (zum
Beispiel schienengeführte Flurförderzeuge oder Flurförderzeuge mit Induktivführung)
werden, und sich daraus Veränderungen der Leistungseigenschaften und Wartungs-
verfahren sowie zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen ergeben.
Bei der Erweiterung eines bemannten Flurförderzeugs durch eine Automatikfunktion
müssen die Auswirkungen der Automatisierung auf alle anderen Funktionen berück-
sichtigt werden. Gegebenenfalls ist es erforderlich, auch andere Funktionen in einem
gewissen Ausmaß zu automatisieren.
NOTICE
Wenn diese Betriebsanleitung nicht beachtet wird, verliert die Garantie ihre
Gültigkeit. Dies gilt auch, wenn der Kunde und/oder Dritte die Maschine ohne
die Genehmigung unseres Kundendienstes auf unsachgemäße Weise
reparieren oder verändern.
Anbau von Zubehörteilen:
An- oder Einbau von Zubehörteilen sowie Modifikationen und/oder Erweiterungen
der Hardware oder Software, die die Nennleistung, den sicheren Betrieb, die Notfall-
Einrichtungen oder andere Funktionen des Flurförderzeugs beeinträchtigen oder
ergänzen, sind nur nach der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung des Herstell-
ers zulässig.
Wenn eine derartige Genehmigung erteilt wird, müssen die Schilder, Kennzeichnun-
gen oder Warnhinweise in Bezug auf Tragfähigkeit, Betrieb und Wartung entspre-
chend geändert werden.
Falls erforderlich muss die Genehmigung der Gemeindeverwaltung eingeholt wer-
den.
Eine vorliegende Genehmigung der Gemeindeverwaltung entbindet den Betreiber je-
doch nicht von seiner Pflicht, eine Genehmigung vom Hersteller einzuholen.
Wenn das Flurförderzeug über Zubehöreinrichtung(en) - einschließlich Gabelerwei-
terungen - verfügt, muss der Benutzer dafür sorgen, dass das Flurförderzeug zur Er-
kennung der Zubehöreinrichtung(en) gekennzeichnet wird, dass das ungefähre Ge-
wicht des Flurförderzeugs und der Zubehör-Kombination und die Tragfähigkeit des
Flurförderzeugs mit Zubehöreinrichtung(en) bei maximaler Hubhöhe und lateral zen-
trierter Last ausgewiesen wird.
Wenn die Modifikationen mit einem Umbau und einer Reparatur der Basis verbunden
sind, so sollen diese Veränderungen unter Beachtung der vom Hersteller festgeleg-
ten Kriterien und Verfahren erfolgen.
Zu den Basisfunktionen gehören:
– Lenkung (Führung)
– Fahrgeschwindigkeit
– Steuerung und Sensortechnik
– Hub- bzw. Last-Beeinflussung
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