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Jungheinrich EKS 314 Betriebsanleitung Seite 53

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Die Hauptaufgabe des Bedieners ist der sichere Betrieb des angetriebenen Flurför-
derzeugs entsprechend den im Schulungsprogramm behandelten Anweisungen.
Der Betrieb des Flurförderzeugs ohne Einhaltung der Sicherheitsvorschriften oder
unsachgemäße Verwendung oder Wartung eines angetriebenen Flurförderzeugs
kann folgende Konsequenzen haben:
– Tod oder schwere Verletzungen des Bedieners oder anderer Personen;
– Beschädigungen des Flurförderzeugs oder andere Sachschäden.
Das Schulungsprogramm sollte die sichere und angemessene Verwendung des Flur-
förderzeugs in den Vordergrund stellen, dessen Ziel es ist, Verletzungen des Bedie-
ners oder anderer Personen sowie Sachschäden zu vermeiden. Dazu sollten die fol-
genden Themen behandelt werden:
1. Allgemeine Informationen über das (die) Flurförderzeug(e), das (die) der Auszu-
bildende bedienen soll, einschließlich:
– Technische Daten des angetriebenen Flurförderzeugs, einschl. Unterschiede
zwischen den Flurförderzeugen im Arbeitsbereich;
– Unterschiede im Vergleich mit einem Auto;
– Bedeutung der Angaben auf dem Typenschild, einschließlich Nenn-Tragfähig-
keit, Warnhinweise und Anweisungen, die am Flurförderzeug angebracht sind;
– Betriebsanleitungen und Warnungen, die in den Betriebsanleitungen des Flur-
förderzeugs aufgeführt sind, sowie Inspektions- und Instandhaltungs-Anwei-
sungen, die der Bediener zu befolgen hat.
– Art und Eigenschaften des Antriebsmotors;
– Art der Lenkung;
– Bremsverfahren und Bremsweg mit und ohne Last;
– Sicht mit und ohne Last nach vorne und nach hinten;
– Tragfähigkeit während der Handhabung von Lasten, Gewicht und Lastschwer-
punktabstand;
– Stabilitäts-Eigenschaften mit und ohne Last sowie mit und ohne Anbaugeräten;
– Position der Steuerungen, Funktion, Betrieb, Erkennung der Symbole;
– Mögliche Lastaufnahmemittel; Anbaugeräte; Transport von Lasten;
– Befüllen und Laden der Batterie;
– Sicherheitseinrichtungen und Schranken für bestimmte Ausführungen der Flur-
förderzeuge;
– Weitere Eigenschaften eines bestimmten Flurförderzeugs;
2. Die Betriebsumgebung und deren Einfluss auf den Betrieb des Flurförderzeugs,
einschl.:
– Beschaffenheit des Bodens und des Untergrunds, einschl. temporärer Bedin-
gungen;
– Anlagen zum Befüllen und Laden der Batterie;
– Anwendung von "klassifizierten" Flurförderzeugen in Bereichen mit einem po-
tenziellen Brand- oder Explosionsrisiko gemäß der Definition ANSI/NFPA 505.
– Schmale Gänge, Tore, Leitungen und Rohrsysteme über Kopf sowie andere
geschlossene Bereiche;
– Bereiche, in denen das Flurförderzeug ggf. zusammen mit anderen angetriebe-
nen Flurförderzeugen, Fahrzeugen oder Fußgängern betrieben wird;
– Benutzung und Tragfähigkeit von Aufzügen;
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