18. Schutzbleche
Für den Fall, dass sich ein Gegenstand zwischen
Schutzblech und Bereifung verklemmt, ist das
Schutzblech mit einer Sicherheitsbefestigung ver-
sehen. Diese löst sich dann aus ihrer Halterung,
um einen Sturz zu verhindern.
Die Fahrt muss umgehend gestoppt werden, falls
ein Fremdkörper zwischen Reifen und Schutz-
blech gelangt ist. Entfernen Sie den Fremdkör-
per, bevor Sie die Fahrt fortsetzen. Ansonsten
besteht die Gefahr eines Sturzes und schwerer
Verletzungen.
Auf keinen Fall dürfen Sie mit einer lo-
sen Schutzblech-Strebe weiterfahren,
da sie sich mit dem Rad verkeilen und
dieses blockieren kann. Die losen En-
den der Halterungen können zu schwe-
ren Verletzungen führen.
Beschädigte Schutzbleche müssen vor einer er-
neuten Fahrt unbedingt von einem FLYER Fach-
händler ausgetauscht werden. Überprüfen Sie
ausserdem regelmässig, ob die Streben fest in
den Abriss-Sicherungen fixiert sind.
19. Zubehör und
Ausstattung
Sachgemässe Montage von Zubehör und die Ab-
klärung der Kompatibilität mit dem FLYER liegen
in der Verantwortung des FLYER Fahrers/ Käu-
fers. Lediglich im FLYER Katalog aufgeführte Zu-
behörteile sind von Biketec AG für die Benutzung
am FLYER freigegeben. Prüfen Sie die Kompati-
bilität zu Ihrem FLYER Modell sowie die techni-
schen Angaben (z. B. Belastbarkeit, Montagean-
leitung, usw.) des entsprechenden Zubehörs.
Montieren Sie Zubehör immer nach Vor-
schrift und Anleitung.
• Benutzen Sie nur Anbauteile, die den
Anforderungen der jeweiligen recht-
lichen Vorschriften und Strassenver-
kehrsordnungen genügen.
• Durch die Verwendung nicht zugelas-
sener Zubehörteile kann es zu Unfäl-
len, schweren Stürzen oder Schäden
kommen. Verwenden Sie daher nur
Originalzubehör und Anbauteile, die
zu Ihrem FLYER passen.
Durch die Verwendung von nicht zuge-
lassenem Zubehör kann die Gewährleis-
tung und / oder Garantie erlöschen.
Biketec AG schliesst jegliche Haftung,
die infolge Verwendung von unzulässi-
gem Zubehör entsteht, aus.
Das Montieren von Zubehör kann Lack-
schäden verursachen.
Für die Befestigung von Zubehör dürfen
Rahmen, Akku und Komponenten nie
verändert oder angebohrt werden.
19.1 Transport von Kindern /
Kindersitze
Der sichere Transport von Kindern liegt in der
Verantwortung des Fahrers. Biketec AG lehnt jeg-
liche Verantwortung im Zusammenhang mit dem
Transport von Kindern und daraus entstehenden
Risiken ab.
Nur wenn entsprechende Halterungen für
einen Kindersitz am Gepäckträger vor-
handen sind, ist die Montage eines Kin-
dersitzes erlaubt. Beachten Sie dabei bitte
auch die maximal zulässige Tragfähigkeit
des Gepäckträgers sowie das zulässige
Gesamtgewicht des Fahrzeugs (siehe
Kap. 24 „Technische Daten").
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