7. Bestimmungs-
gemässer Gebrauch
FLYER sind für den Transport oder die
Fortbewegung einer einzelnen Person
ausgelegt. Das Mitführen einer zweiten
Person ist nur im Rahmen der jeweiligen
nationalen Rechtsordnung erlaubt (Kin-
der im Fahrradkindersitz oder in dafür
vorgesehenen Anhängern, siehe Kap.
19.1) oder auf dem Tandem.
Das Mitführen von Gepäck ist nur zulässig mit
einer am FLYER angebrachten geeigneten Vor-
richtung und sicherer Befestigung des Gepäcks.
Dabei dürfen die maximale Tragfähigkeit des
Gepäckträgers sowie das höchstzulässige Ge-
samtgewicht des Fahrzeugs nicht überschritten
werden (siehe Kap. 24 „Technische Daten").
Zulässiges Gesamtgewicht:
Gewicht Fahrer + Gewicht FLYER + Ge-
wicht Akku + Gewicht Gepäck + Gewicht
Anhänger
Wenn sie so ausgestattet sind, wie es die
nationale Gesetzgebung vorschreibt, dürfen
E-Bikes, die entsprechend City- und Trekkin-
gräder ausgestattet sind (C SERIE, T SERIE,
RS SERIE, FLOGO, PLUTO, TANDEM), im öf-
fentlichen Strassenverkehr und auf unbefestigten
Wegen wie z.B. Feldwegen, eingesetzt werden.
Es entfällt jede Haftung und Gewährleistung sei-
tens FLYER Fachhändler und Hersteller, wenn die
Verwendung über diesen bestimmungsgemässen
Gebrauch hinausgeht, wenn Sicherheitshinweise
nicht eingehalten werden, wenn der FLYER über-
laden wird, im Gelände benutzt wird oder Mängel
unsachgemäss beseitigt werden. Zudem müssen
die Vorgaben zu Wartung und Pflege eingehalten
werden, damit Haftung und Gewährleistung be-
stehen bleiben.
Ihr FLYER ist nicht für Extrembelastungen, wie
z. B. Fahren über Treppen oder Sprünge, harte
Anwendungen wie genehmigte Wettbewerbsver-
anstaltungen, Trickfahrten oder Kunstsprungfigu-
ren, ausgelegt.
FLYER E-Bikes sind nicht für die Teilnahme an
Wettbewerben/Wettkämpfen zugelassen.
Bei Fragen zu den Nutzungsgrenzen wenden
Sie sich an Ihren FLYER Fachhändler oder den
Hersteller.
Informieren Sie sich über die geltende Gesetzge-
bung, bevor Sie mit Ihrem FLYER auf öffentlichen
Strassen und Wegen fahren. Fahren Sie nur auf
Strecken, die für Fahrzeuge freigegeben sind.
8. Vor der ersten
Fahrt
Stellen Sie sicher, dass das Fahrzeug betriebsbe-
reit und auf Sie eingestellt ist.
Dazu gehören:
• Position und Befestigung des Sattels und des
Lenkers
• Einstellung der Bremsen
• Befestigung der Räder im Rahmen und in der
Gabel
Lassen Sie Lenker und Vorbau vom FLYER Fach-
händler auf eine für Sie sichere und bequeme Po-
sition einstellen.
Lassen Sie den Sattel auf eine für Sie sichere und
bequeme Position einstellen (siehe Kap. 11.2).
Lassen Sie die Bremsgriffe vom FLYER Fach-
händler so einstellen, dass Sie sie jederzeit gut
erreichen und ermüdungsfrei bremsen können.
Erlernen Sie die Zuordnung der Bremsgriffe zur
Vorder- bzw. Hinterradbremse: der linke Brems-
hebel wirkt meist auf die Vorderradbremse, der
rechte Bremshebel auf die Hinterradbremse! Prü-
fen Sie aber in jedem Fall vor der ersten Fahrt die
Zuordnung der Bremsgriffe bei Ihrem FLYER, da
diese abweichend sein kann.
Vor Fahrtantritt – und auch nach jedem selbst
kurzzeitigen unbeaufsichtigten Stehenlassen des
Rades – müssen Sie alle Schrauben, Schnell-
spanner, Steckachsen und wichtigen Bauteile auf
sicheren und korrekten Sitz prüfen. Eine Tabelle
mit wichtigen Verschraubungen und vorgeschrie-
benen Anzugsdrehmomenten finden Sie in Kap.
24.2, Hinweise zum korrekten Gebrauch von
Schnellspannern und Steckachsen in Kap. 11.1.
Wenn Sie mit Klick-/Systempedalen fahren:
Machen Sie einen Funktionstest. Pedale müssen
problemlos und leicht auslösen.
Überprüfen Sie den Luftdruck der Reifen. Die
Herstellerangaben, die Sie nicht über- oder unter-
schreiten dürfen, stehen seitlich auf den Reifen.
30 - 80 PSI (2.5-5.5 BAR)
Beispiel einer Druckangabe
Zusätzlich müssen Sie folgende wichtigen Be-
standteile Ihres E-Bikes prüfen:
• Prüfen Sie den festen Sitz des Akkus.
• Prüfen Sie den Ladezustand des Akkus auf
ausreichende Ladung für die geplante Fahrt.
• Machen Sie sich mit den Funktionen des Be-
dienelements vertraut.
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