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Abnahmeprüfberichte; Kompetenz - ABB FSO-12 Benutzerhandbuch

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296 Prüfung und Validierung
Die Abnahmeprüfung muss anhand der folgenden Inbetriebnahme-Checkliste
(siehe
Validierungs-Checklisten für die
• bei der erstmaligen Inbetriebnahme der Sicherheitsfunktion,
• nach allen Änderungen in Bezug auf die Sicherheitsfunktion (Verdrahtung, Kom-
ponenten, Einstellungen usw.),
• nach jeder Wartungsarbeit mit Auswirkung auf die Sicherheitsfunktion.
Die Abnahmeprüfung muss mindestens aus den folgenden Schritten bestehen:
• Verwendung eines Abnahmeprüfplans
• Prüfung aller in Betrieb genommenen Funktionen auf ordnungsgemäßen Betrieb
• Prüfung aller verwendeten Eingänge auf ordnungsgemäße Funktion
• Prüfung aller verwendeten Ausgänge auf ordnungsgemäße Funktion
• Dokumentierung aller durchgeführten Abnahmeprüfungen
• Unterzeichnung durch eine autorisierte Person und Archivierung des Abnahme-
prüfberichts.
Abnahmeprüfberichte
Sie müssen die unterzeichneten Abnahmeprüfberichte im Logbuch/Serviceheft der
Maschine aufbewahren. Der Abnahmeprüfbericht muss entsprechend den jeweiligen
Normen folgende Angaben enthalten:
eine Beschreibung der Sicherheitsanwendung (einschließlich einer bildlichen
Darstellung)
eine Beschreibung mit Versionsangabe der Sicherheitskomponenten, die in der
Sicherheitsanwendung benutzt werden
eine Liste aller Sicherheitsfunktionen, die in der Sicherheitsanwendung benutzt
werden
eine Liste aller sicherheitsrelevanten Parameter und ihrer Werte (die STO-Funk-
tion des Frequenzumrichters hat keine sicherheitsrelevanten Parameter, aber
die Auflistung des nicht-sicherheitsrelevanten Parameters 31.22 SSTO Anzeige
Läuft/Stopp und in seiner Einstellung wird empfohlen)
die Dokumentation der Inbetriebnahmehandlungen, Hinweise auf Störungsbe-
richte und die Behebung von Störungen
die Prüfergebnisse für jede Sicherheitsfunktion, Prüfsummen, Datum der Prü-
fungen und Unterschriften der prüfenden Personen.
Sie müssen alle neuen, in Folge von Änderungen oder Wartungsarbeiten durchge-
führten Abnahmeprüfungen mit dem Abnahmeprüfbericht im Logbuch/Serviceheft der
Maschine dokumentieren.

Kompetenz

Die Abnahmeprüfung der Sicherheitsfunktion muss von einer kompetenten Person
mit entsprechendem Fachwissen und Kenntnissen der Sicherheitsfunktion und der
funktionalen Sicherheit, gemäß Anforderung der Norm IEC 61508-1 Absatz 6 durch-
geführt werden. Die Prüfungshandlungen müssen in einem Prüfbericht von der kom-
petenten Person dokumentiert und dann unterzeichnet werden.
Inbetriebnahme) erfolgen:

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