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Unser Zeichen: 13-UW/Wels-EX-257/2

1.7 AUFGABENSTELLUNG

(a) Durchführung einer Typenprüfung gemäß ÖNORM EN 303-5
(b) Überprüfung der Einhaltung der zum Prüfzeitpunkt geltenden Bestimmungen der Vereinbarung der
österreichischen Bundesländer gemäß Artikel 15a des Bundesverfassungsgesetzes (Art. 15a B-VG) über
das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen und die Überprüfung von Feuerungsanlagen und
Blockheizkraftwerken.
(c) Überprüfung der Einhaltung der zum Prüfungszeitpunkt geltenden Anforderungen der österreichischen
Feuerungsanlagenverordnung (FAV, BGBl. II Nr. 331/1997).
Die Kesseltype T4-130 stellt einen Kessel der Baureihe T4 mit gleichem konstruktivem Aufbau dar.
Für den Prüfbrennstoff Holzpellets liegen Berichte von Typenprüfungen gemäß ÖNORM EN 303-5 der TÜV
AUSTRIA SERVICES GmbH bei Einsatz des Prüfbrennstoffes Holzpellets für die Kesseltypen
T4-110 (Nenn-Wärmeleistung 110 kW lt. Herstellerangabe, Bericht Zl. 10-UW/Wels-EX-191/9, Lit. 1) und
T4-150 (Nenn-Wärmeleistung 150 kW lt. Herstellerangabe, Bericht Zl. 13-UW/Wels-EX-257/1, Lit. 2) vor.
Die Werte der Kesseltype T4-130 bei Einsatz des Prüfbrennstoffes Holzpellets sollten daher unter
Zugrundelegung von Punkt 5.1.2 der ÖNORM EN 303-5:2012 in Abhängigkeit von den
Nenn-Wärmeleistungen durch lineare Interpolation der im Rahmen der Typprüfungen der Kesseltypen T4-110
und T4-150 ermittelten Werte bestimmt werden.
In den nachstehenden Berichtspunkten wird im Detail auf die Prüfdurchführung zur Ermittlung der Werte der
Kesseltype T4-130 bei Einsatz des Prüfbrennstoffes Holzhackgut eingegangen.
Details zur Ermittlung der Werte der Kesseltypen T4-110 und T4-150 sind in den Berichten der
diesbezüglichen Typenprüfungen (Lit. 1 und Lit. 2) dargestellt.
Die brandschutztechnische Beurteilung der an der Anlage installierten Rückbrandschutzeinrichtung erfolgt lt.
Herstellerangabe in einer separaten Beurteilung gemäß prTRVB H 118 durch das IBS (Institut für
Brandschutztechnik und Sicherheitsforschung GesmbH).
Die Prüfungen sollten an dem bei der Fröling Heizkessel- und Behälterbau GesmbH in Grieskirchen situierten
Prüfstand erfolgen, der zum Zeitpunkt der Prüfungen den Anforderungen der ÖNORM EN 303-5 entsprach.
Die Ermittlung der Werte zur Prüfung der Einhaltung der heiztechnischen Anforderungen sollte für die lt.
Herstellerangabe auslegungsgemäß in der Biomassekesseltype zum Einsatz kommenden Brennstoffe
naturbelassenes Holzhackgut (Holzhackgut B1, EN 14961-4 Klasse A2) und Holzpellets (Presslinge C1, EN
14961-2 Klasse A1) erfolgen.
Eine Veröffentlichung dieses Berichtes ist nur in vollem Wortlaut gestattet. Eine auszugsweise Vervielfältigung
oder Wiedergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH.
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