Gewährleistungsbedingungen
I. BMW leistet Gewährfür eine demjeweiligen Stand der Technik entsprechendeFehler-
freiheit in Werkstoff undWerkarbeit der fabrikneu verkauftenBMW- Kraftfahrzeugeund
BMW-Ersatzteile. Die Gewährleistung erstreckt sich bis zu einer Fahrleistung von
10000km,höchstens jedoch auf die Dauer von 6 Monaten,beginnendmit dem Tage dor
Auslieferung der fabrikneuen Vertragsware an den Erstkäufer.
Ein GewährleistungsanspruchWirdnur dann berücksichtigt, wenn er unverzüglich nach
Feststellung eines Mangels bei einem B MW-Vertragshändler erhoben wird. Der Gewähr-
leistungsanspruch steht dern Käufer bei etwaigem Vorliegen eines Mangels zu; damit
gilt ein Anspruch auf Wandlung des Kaufes OderMinderungdes Kaufpreisesals nicht
gegeben.
2. BMW erbringt die Gewährleistungnach froier Wahl entwederdurch Reparaturder Ver-
tragsware Oderdurch Ersatzder fehlerhaftenTeile. Der von BMW festzulegendeOrt für
die Ausführung der Gewährleistungsarbeitist unter Wahrung der Interessen des Käu-
fers zu bestimmen.
3. Erkennt BMW einen Gewåhrleistungsfall an, so gehen zu ihren Lasten die Kosten des
billigsten Versandes und die angemessenen Kosten des Einbaues, soweit der Einbau von
BMW Oder von einem BMW-Vertragshändler
Teile, die den Fehler im Werkstoff Oder in der Werkarbeit aufweisen und die durch diesen
Fehler zwangsläufig beschädigtenTeile. ErsetzteTeile gehen in BMW-Eigentum über.
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durchgeführt Wird. Ersetzt werden die
4. Für die von BMW nicht selbst erzeugten Teile, wie Bereifung, elektrische Ausrüstung
und so weiter, Wird BMW die gegen den Erzeugerdieser Teile wegen eines Mangels
eventuell zu erhebendenAnsprüche mit befreienderWirkung an den Eigentümerder
unter Gewährleistung
stehenden Vertragsware
5. Ersatz eines mittelbaren Oder unmittelbaren Schadens Wird nicht gewährt. Natürlicher
Verschleiß und Beschädigungen,die auf fahrlässige OderunsachgemäßeBehandlung
zurückzuführen Sind, fallen nicht unter die Gewährleistungspfiicht.
6.Die Gewährleistungspflichterlischt, wenn die unter GewåhrleistungstehendeVertrags-
ware von fremder Seite Oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert
worden ist und der Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit dieser Veränderung
steht. Die Gewährleistungspflichterlischt außerdem,wenn der Eigentümereinersolchen
Vertragsware die Vorschriften der BMW-Betriebsanleitung nicht befolgt Oder die im
BMW-Pflegedienst v orgeschriebenen O berprüfungen n icht ordnungsgemäß d urchfüh-
ren läßt.
Änderungen der Konstruktion und Ausstattung bleibønim Interesseder Weiterentwicklunovorbe-
halten.Maß-,Gewichts-und Leistungsangaben v erstehen sich mit entsprechendon Toleranzen.
abtreten.
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