de
2.13
Pflichten des Betreibers
3
Einsatz/Verwendung
3.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
3.2
Fördermedien
3.3
Unzulässige Betriebsweisen
4
Produktbeschreibung
4.1
Bauart
8
•
Diese Anweisungen sind in der Sprache zur Verfügung zu stellen, die das Personal lesen
und verstehen kann.
•
Es ist zu gewährleisten, dass das Personal in den angegebenen Aufgaben geschult wird.
•
Schutzausrüstung bereitstellen. Sicherstellen, dass das Personal die Schutzausrüstung
trägt.
•
Sicherstellen, dass die angebrachten Sicherheits- und Warnschilder deutlich lesbar sind.
•
Das Personal über die Funktionsweise der Anlage informieren.
•
Den Arbeitsbereich markieren und absperren.
•
Geräuschpegel unter Betriebsbedingungen messen. Ab einem Geräuschpegel von
85 dB(A) einen Gehörschutz tragen. Arbeitsbereich markieren.
Als Hebeanlage für Trockenaufstellung in Gebäuden oder bei Unterflur-Trockenaufstellung
(Unterputz-Bodeninstallation) in einem Pumpenschacht außerhalb von Gebäuden:
•
Wenn das Abwasser nicht direkt über ein natürliches Gefälle in die Kanalisation eingelei-
tet werden kann
•
Für die rückstausichere Entwässerung, wenn die Ablaufstelle unterhalb der Rückstaue-
bene liegt
HINWEIS! Wird öl- oder fetthaltiges Abwasser gefördert, einen Öl- und Fettabscheider
stromaufwärts von der Hebeanlage verbauen.
Für die Sammlung und Förderung dieser Medien in Gewerbezonen:
•
Abwasser mit Fäkalien
•
Abwasser ohne Fäkalien
Abwasserförderung gemäß EN 12050
Die Hebeanlage entspricht der Norm DIN EN 12050-1.
GEFAHR
Explosionsgefahr beim Fördern explosiver Medien!
Die Hebeanlage ist nicht für die Förderung von leicht entzündlichen und
explosiven Medien ausgelegt. Lebensgefahr durch Explosion!
• Keine leicht entzündlichen und explosiven Medien (Benzin, Kerosin, ...)
fördern!
Auf keinen Fall für folgende Fördermedien verwenden:
•
Abwasser von Ablaufstellen oberhalb der Rückstauebene, das über ein natürliches Ge-
fälle direkt in die Kanalisation eingeleitet werden kann
•
Schutt, Asche, Abfall, Glas, Sand, Putz, Zement, Kalk, Mörtel, Faserstoffe, Textilien, Pa-
pierhandtücher, Feuchttücher (z. B. Vliestücher, feuchtes Toilettenpapier), Windeln,
Pappe, grobes Papier, Kunstharz, Teer, Küchenabfälle, Fett, Öl
•
Schlachtabfälle, Beseitigung von Schlachttieren und tierischen Abfällen (Gülle usw.)
•
Giftige, aggressive und korrosive Medien wie Schwermetalle, Biozide, Pestizide, Säuren,
Laugen, Salze, Schwimmbadwasser
•
Größere Mengen von Reinigungs-, Desinfektions-, Geschirrspül- oder Waschmitteln mit
überdurchschnittlich starker Schaumbildung
•
Schmutzwasser aus Auffangbehältern (z. B. Regenwasserauffangbehältern)
•
Trinkwasser
Für den ordnungsgemäßen Gebrauch des Produkts diese Einbau- und Betriebsanleitung
beachten.
Vollüberflutbare und automatisch arbeitende Abwasser-Hebeanlage mit Feststoff-Trenn-
system mit zwei Abwasser-Tauchmotorpumpen im Wechselbetrieb ohne Spitzenlastbe-
trieb
Einbau- und Betriebsanleitung • Wilo-EMUport CORE • Ed.02/2025-04