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Fig. 21: Übersicht der Absperrarmaturen
9.4
Ausbau
Einbau- und Betriebsanleitung • Wilo-EMUport CORE • Ed.02/2025-04
Um die Hebeanlage ordnungsgemäß außer Betrieb nehmen zu können, müssen die beiden
Feststoff-Trennbehälter komplett entleert werden. Es müssen zwei vollständige Förderzy-
klen durchlaufen werden.
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Absperrarmatur für Druckrohr
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Absperrarmatur für Feststoff-Trennbehälter
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1.
Warten, bis der erste Fördervorgang startet. Die Absperrarmatur für den Feststoff-
Trennbehälter, der zu der laufenden Pumpe gehört, schließen.
2.
Warten, bis der zweite Fördervorgang startet. Die Absperrarmatur an der Zulaufleitung
schließen, sobald die Pumpe zu laufen beginnt.
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3.
Schaltgerät in den Standby-Betrieb schalten.
4.
Die Anlage über den Hauptschalter ausschalten. VORSICHT! Die Anlage gegen unbeab-
sichtigtes Wiedereinschalten sichern.
5.
Die Absperrarmatur auf der Druckseite schließen.
6.
Die Hebeanlage kann nun ausgebaut, gewartet und eingelagert werden.
▶
Die Hebeanlage ist nun außer Betrieb genommen.
Wird die Hebeanlage für längere Zeit außer Betrieb gesetzt, regelmäßig (vierteljährlich) eine
Funktionsprüfung durchführen. HINWEIS! Funktionsprüfung wie unter „Erstinbetriebnah-
me" beschrieben durchführen.
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GEFAHR
Gefahr durch schädliches Fördermedium!
Bei einem Unfall fließt das gesammelte Abwasser in den Betriebsraum. Es
besteht das Risiko einer bakteriellen Verunreinigung. Unbedingt folgen-
de Punkte beachten:
• Schutzausrüstung tragen:
– Einweg-Schutzanzug
– Geschlossene Schutzbrille
– Atemschutzmaske
• Verwendetes Zubehör (z. B. Handmembranpumpe, Schläuche) nach
Abschluss der Arbeiten reinigen und desinfizieren.
• Hebeanlage und Betriebsraum desinfizieren.
• Spülwasser in die Kanalisation entsorgen
• Unbedingt die örtlichen Vorschriften für die Entsorgung der Schutz-
kleidung und des Reinigungsmaterials beachten.
• Betriebsordnung beachten.
GEFAHR
Lebensgefahr durch Stromschlag!
Unsachgemäßes Verhalten bei elektrischen Arbeiten führt zu Tod durch
Stromschlag!
• Elektrische Arbeiten ausschließlich von einer Elektrofachkraft durch-
führen lassen.
• Örtliche Vorschriften beachten.
GEFAHR
Verletzungsgefahr bei Alleinarbeit!
Arbeiten in Schächten und engen Räumen sowie in Bereichen mit Ab-
sturzgefahr sind unter Umständen gefährlich. Nicht alleine arbeiten.
• Diese Arbeiten nur zusammen mit einer zweiten Person durchführen.
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