Labfors 5 – Version für Mikroorganismen
Sicherheit und Verantwortung
2.6.1
Heisse Oberflächen
2.6.2
Gefährliche Gase
2.6.3
Brennende oder explosive Stoffe
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Betreiber ist dafür verantwortlich, dass die entsprechende Schutz-
ausrüstung und die für solche Anwendungen erforderliche Infra-
struktur zur Verfügung stehen.
Bei Prozessen, die mit Temperaturen von über 55 °C durchgeführt
werden, besteht die Gefahr, sich an den heissen Oberflächen zu
verbrennen.
Da Anwendungen mit hohen Temperaturen bewusst vorgenom-
men werden, liegt es in der Verantwortung der Benutzer, sich ent-
sprechend zu schützen.
Der Motor wird während des Betriebs heiss. Bei Berührung besteht
Verbrennungsgefahr.
Die Verwendung oder Herstellung von gefährlichen Gasen, das
heisst giftigen oder erstickenden Gasen, birgt ein erhebliches ge-
sundheitliches Risiko, vor allem in kleinen Räumen.
Um einen hohen Ausstoss an gefährlichen Gasen zu vermeiden,
müssen folgende Massnahmen ergriffen werden:
Vor jedem Kultivierungsprozess unter Einsatz von gefährli-
chen Gasen müssen die Gasanschlüsse am Gerät kontrolliert
werden.
Die am Gerät vorhandenen Dichtungen müssen in regelmäs-
sigen Abständen geprüft und gegebenenfalls ersetzt werden.
Abgase sicher ableiten.
Die Verwendung oder Herstellung von brennenden oder explosi-
ven Stoffen fällt nicht unter die „bestimmungsgemässe Verwen-
dung", da das Gerät nicht explosionsgeschützt ist.
Sind vom Betreiber solche Anwendungen vorgesehen, muss die
Eignung des Geräts unbedingt mit den zuständigen lokalen Behör-
den abgeklärt werden.
6. Januar 2025