Labfors 5 – Version für Mikroorganismen
Sicherheit und Verantwortung
2.2 Qualifiziertes Personal
2.2.1
Betreiber
2.2.2
Benutzer
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Dazu gehören auch Anwendungen, für die das Gerät nicht konzi-
piert worden ist, wie die Verwendung oder Herstellung von explosi-
ven Gasen, weil das Gerät nicht explosionsgeschützt ist.
Für besondere Anwendungen, die nicht unter die übliche, bestim-
mungsgemässe Verwendung fallen, muss das Gerät vom Herstel-
ler entsprechend ausgerüstet und zugelassen werden.
Als Missbrauch gilt auch die Verwendung des Gerätes ausserhalb
eines Biotechnologielabors, also in einem Umfeld, in dem die zum
Schutz der Benutzer erforderlichen Bestimmungen nicht oder nur
in unzureichendem Masse erfüllt sind.
Die Komplexität des Geräts und die möglichen Risiken, die sich
aus dem Betrieb ergeben, machen es erforderlich, dass das Gerät
nur durch qualifiziertes Fachpersonal benutzt wird.
Unter „Betreiber" wird jener Personenkreis verstanden, der das
Gerät und die dafür notwendige Infrastruktur zur Verfügung stellt.
Diese Personen können, müssen aber nicht zum Kreis der Benut-
zer gehören.
Unabhängig davon, ob es sich um die Firmenleitung oder um Vor-
gesetzte handelt, kommt ihnen eine besondere Verantwortung in
Bezug auf die Prozesse sowie die Qualifikation und die Sicherheit
der Benutzer zu.
Allgemein
Als „Benutzer" gelten alle Personen, die in irgendeiner Form mit
dem Gerät in Berührung kommen und daran oder damit Arbeiten
ausführen. Dabei handelt es sich vor allem um folgende Tätigkei-
ten, die – ausser von den Spezialisten des Herstellers – von unter-
schiedlichen Personen durchgeführt werden, wobei eine genaue
Abgrenzung nicht immer möglich ist:
Montage, Installation und Inbetriebnahme
Definition und Vorbereitung der Prozesse
Bedienung
Fehlersuche und Fehlerbehebung
Wartung und Reinigung (gegebenenfalls Autoklavieren)
Servicearbeiten und Reparaturen
Demontage, Entsorgung und Recycling
6. Januar 2025