5.2.11 TÄTIGKEIT NR. 11 - REGELUNG DER FESTSTELLBREMSE
Einstellung der Feststellbremse ist in folgenden Fällen durchzuführen:
• Bremsseilausdehnung,
• beim Auflockern der Klemmen von Bremsseil,
• nach der Regelung der Hauptbremse,
• nach den Reparaturen des Hauptbremssystems,
• nach den Reparaturen der Feststellbremse.
Vor Beginn der Einstellung ist festzustellen, dass die Hauptbremse richtig funktioniert. Die
Einstellung der Feststellbremse ist in der folgenden Reihenfolge durchzuführen:
Den Anhänger auf ebenem Untergrund aufstellen,
Unter die Räder Radkeile oder andere Elemente ohne scharfe Kanten legen,
Die Schraube des Bremsmechanismus maximal herausdrehen (entgegen dem
Uhrzeigersinn),
Die Klemmen des Bremsseils lösen,
Das Bremsseil spannen und die Klemmen festziehen.
TABELLE 5.4 Bremskraft Feststellbremse
PARAMETER
Bremskraft Feststellbremse
Kontrolle und/oder Einstellen der Feststellbremse:
• Alle 12 Monate,
• Bei Bedarf.
Die Seillänge der Feststellbremse sollte so gewählt werden, dass beim vollständigen Lösen
der Arbeits- und Feststellbremse das Bremsseil locker bleibt und 1 – 2 cm frei hängt. Bei
richtig eingestellten Bremsen soll die Bremskraft des Anhängers beim Bremsvorgang mit
Feststellbremse mindestens die in der Tabelle (5.4) angegebenen Werte erreichen. Die
ME
kN
5.16
WERT
21.6