von der Straßenverkehrsordnung festgelegt und darf nicht überschritten
werden.
• Nachdem das Ankoppeln abgeschlossen ist, muss die Stütze in ihre
Transportstellung
GESCHLOSSEN gebracht werden.
2.4 GEFAHREN BEI VERLADEARBEITEN
• Es ist verboten, Menschen und Tiere zu transportieren.
• Es ist verboten, die zulässige Ladefähigkeit des Anhängers zu überschreiten.
Überschreitung der zulässigen Ladefähigkeit des Anhängers kann die Maschine
beschädigen, Fahrstabilität negativ beeinflussen, zum Ladungsverlust führen
und die Gefahr bei Fahrt oder Arbeit schaffen. Das Bremssystem der Maschine
wurde
Überschreitung eine drastische Reduzierung der Wirksamkeit der Hauptbremse
verursacht.
• Die Ladung auf dem Anhänger muss gleichmäßig verteilt werden. Eine falsch
gewählte Lastverteilung sowie Überlastung der Maschine kann eine Ursache für
Umkippen des Anhängers oder Beschädigung seiner Elemente sein.
• Bei der Be- und Entladung ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten. Der Aufenthalt
von unbeteiligten Personen i Arbeitsbereich ist nicht gestattet.
• Die Ladung ist mit Hilfe von Riemen, Ketten, Bändern oder anderen zur
Befestigung dienenden Mitteln gegen Verrutschen zu sichern. Sie müssen über
eine Spannvorrichtung sowie über entsprechende Sicherheitsatteste verfügen.
• Es ist sicherzustellen, dass sich niemand in dem durch Herabfallen der von
Verladevorrichtungen verladenen Ladungen gefährdeten Bereich aufhält.
• Für das Be- bzw. Entladen sind entsprechende Verladevorrichtungen zu
verwenden, die auf die Art und das Gewicht der verladenen Ladung abgestimmt
sein müssen.
• Die Verteilung der Ladung darf die Überladung des Fahrwerks sowie der
Anhängerkupplung des Schleppers und des Anhängers nicht verursachen.
gebracht
an
das
Gesamtgewicht
und
das
Steuerventil
des
Anhängers
2.6
in
die
Stellung
angepasst,
dessen