Zu einer bestimmungsgemäßen Verwendung zählen sämtliche mit der richtigen und sicheren
Bedienung und Wartung der Maschine in Verbindung stehenden Tätigkeiten. Aus diesem
Grund ist der Benutzer verpflichtet:
• Sich mit dem Inhalt der BETRIEBSANLEITUNG DES ANHÄNGERS sowie mit
dem GARANTIESCHEIN vertraut zu machen und die in diesen Unterlagen
enthaltenen Hinweise zu befolgen,
• Sich mit dem Aufbau des Anhängers sowie der sicheren und richtigen Bedienung
der Maschine vertraut zu machen,
• Die Termine der technischen Inspektion einzuhalten,
• Die allgemeinen Arbeitssicherheitsregeln zu befolgen,
• Die Verkehrsregeln sowie die Transportvorschriften des Landes zu befolgen, in
dem der Anhänger betrieben wird
• Unfällen vorzubeugen,
• Sich mit dem Inhalt der Betriebs- und Gebrauchanleitung des Schleppers vertraut
zu machen und deren Anweisungen zu befolgen,
Das Brems-, Beleuchtungs- und Blinkleuchtensystem erfüllen die Anforderungen der
Verkehrsvorschriften. Die zulässige Fahrgeschwindigkeit des Anhängers auf öffentlichen
Straßen in Polen beträgt 30 km/h (gemäß der „Straßenverkehrsordnung" vom 20. Juni 1997,
Art. 20). In den Ländern, in denen der Anhänger betrieben wird, sind die entsprechenden
Einschränkungen der Straßenverkehrsordnung zu beachten. Die Geschwindigkeit des
Anhängers darf jedoch die konstruktionsbedingt zulässige Höchstgeschwindigkeit von
40km/h nicht überschreiten.
GEFAHR
Der Anhänger darf nicht entgegen seinem Bestimmungszweck verwendet werden. Dazu
zählt insbesondere:
•
•
Das Fahrwerk (Achsen, Federung, Räder und Bereifung) erfüllt die an landwirtschaftliche
Anhänger gestellten Anforderungen. Die Erfüllung dieser Anforderungen wird durch eine
Der Transport von Tieren und Personen,
Der Transport von anderem Material als in der Anleitung vorgesehen.
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