• Bei der Bedienung, Wartung oder Reinigung der Maschine sind die passenden
Werkzeuge
Schutzhandschuhe zu tragen.
2.3 AN- UND ABKOPPELN DES ANHÄNGERS
• Der vom Schlepper abgekuppelte Anhänger muss mit der Feststellbremse durch
das Unterlegen von Radkeilen gesichert werden.
• Es ist verboten, den Anhänger an den Schlepper anzukuppeln, wenn die
Hydraulikflüssigkeiten in beiden Maschinen vom anderen Aufbau sind.
• Während des An- und Abkoppelns des Anhängers ist besondere Vorsicht walten
zu lassen.
• Während des Ankuppelns darf Keiner sich zwischen dem Schlepper und dem
Anhänger befinden.
• Während des Ankuppelns des Anhängers an den Schlepper ist eine
entsprechende Anhängerkupplung zu verwenden. Die Sicherungen sind zu
kontrollieren. Der Schlepphaken des Schleppers muss die Anforderungen
bezüglich der Tragfähigkeit erfüllen.
• Während des Ankuppelns der Maschine ist besondere Vorsicht walten zu lassen.
Für ausreichende Sichtweite sorgen und sicherstellen, dass die bei dem
Ankuppeln der Maschine helfenden Personen sich in einem sicheren Abstand
von Gefahrenbereichen befinden.
• Es ist untersagt die Maschinen zu verkoppeln, wenn der Schlepper oder der
Anhänger nicht die Anforderungen des Herstellers an die Kupplungsvorrichtung
(keine entsprechenden hydraulischen, pneumatischen oder elektrischen
Anschlüsse, ungeeigneter Haken des Schleppers, usw.) erfüllen.
• Der Anhänger kann direkt an den Schlepper oder an einen Anhänger angekoppelt
werden. Die zulässige Länge des Zuges wird von der Straßenverkehrsordnung
festgelegt und darf nicht überschritten werden.
• An den Anhänger dürfen keine einachsigen Anhänger oder Anhänger mit
Tandemaufhängung angekoppelt werden. Die zulässige Länge des Zuges wird
zu
verwenden
2.5
und
eng
anliegende
Kleidung
und