Anhängerkupplung, des Fahrwerks, Blinkleuchtensystems, der Schutzschilde
sowie Verbindungselemente der Hydraulikanlage und des Bremssystems zu
kontrollieren.
• Der Anhänger darf nur dann benutzt werden, wenn alle Schutzeinrichtungen und
andere Schutzelemente aus technischer Sicht funktionsfähig sind und sich an
richtigen Stellen befinden. Im Falle einer Zerstörung oder eines Verlustes von
Gehäusen sind sie durch neue zu ersetzten.
2.2 AUFBEWAHRUNG UND WARTUNG
• Irgendwelche Modifikationen am Anhänger sind verboten und befreien das
Unternehmen PRONAR Narew von der Verantwortung aufgrund entstandener
Sach- oder Gesundheitsschäden.
• Steigen auf die Maschine ist nur bei einem völligen Stillstand und abgeschalteten
Motor des Schleppers möglich. Der Schlepper und der Anhänger sind mit Hilfe
der Feststellbremse sowie durch Unterlegen der Keile unter die Räder des
Anhängers zu sichern. Zum Besteigen des Anhängers sind sichere und stabile
Podeste oder Leitern mit entsprechender Höhe zu verwenden.
• Es wird empfohlen, eventuelle Reparaturen in spezialisierten Werkstätten
durchzuführen. Während der Garantiezeit dürfen sämtliche Reparaturen
ausschließlich durch einen durch den Hersteller berechtigten Service
durchgeführt werden.
• Bei Feststellung eines Fehlbetriebs oder eines Mangels ist der Anhänger aus
dem Betrieb auszuschließen, bis die Störung behoben wird. Betreiben einer
defekten Maschine ist verboten.
• Die Reparatur-, Wartungs-, und Reinigungsarbeiten sind nur beim abgeschalteten
Motor des Schleppers und aus dem Zündschloss gezogenen Schlüssel
durchzuführen. Der Anhänger und der Schlepper müssen mit Hilfe der
Feststellbremse und der Anhänger zusätzlich durch Unterlegen der Keile unter
die Räder gegen Wegrollen gesichert werden.
2.3