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Rohm RVM Originalbetriebsanleitung Seite 14

5-achs-spanner mit backenschnellwechsel

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2 | Sicherheit
2.3
Betreiberpflichten
Der Betreiber hat sicherzustellen, dass vor allen Arbeiten an und mit dem 5-
Achs-Spanner
▪ die Betriebsanleitung dem zuständigen Personal zur Verfügung steht.
▪ das zuständige Personal entsprechend seiner Tätigkeit ausreichend
qualifiziert ist.
◦ Dies gilt besonders für die Montage, Wartung, Instandhaltung und Repa-
ratur.
▪ das zuständige Personal die Betriebsanleitung gelesen und verstanden
hat.
◦ RÖHM empfiehlt, dies in geeigneter Form zu dokumentieren.
▪ der 5-Achs-Spanner sich in technisch einwandfreiem Zustand befindet.
▪ alle beschädigten und defekten Teile umgehend erneuert werden.
Vor der Durchführung der ersten Bearbeitung muss vom Betreiber überprüft
werden (z. B. durch Berechnung oder Versuch), ob die erzeugte Spannkraft
bei der vorhandenen Reibung ausreichend ist, um das Werkstück bei den
auftretenden möglichen Kräften sicher zu halten. Siehe auch Kapitel 3.2.2
Spannkraft-Drehmoment-Diagramm.
2.4
Qualifikation des Bedien- und Fachpersonals
Definition Fachkraft
Als Fachkraft wird eine Person bezeichnet, die auf Grund ihrer fachlichen
Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen die ihr übertragenen Arbeiten be-
urteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Weiterhin besitzt sie Kennt-
nis über die einschlägigen Bestimmungen. Es kommt nur ausgebildetes
Fachpersonal oder solches Personal in Betracht, das nach Auswahl des Be-
treibers für fähig befunden wurde.
Definition „Unterwiesene/geschulte Person"
Als unterwiesene/geschulte Person gilt eine Person, die über die ihr übertra-
genen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhal-
ten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt wurde. Auch über die not-
wendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen wurde sie belehrt.
Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder im Rahmen einer allge-
meinen Ausbildung befindliches Personal darf nur unter ständiger Aufsicht
einer erfahrenen Person tätig werden.
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RVM DE-EN

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