EINLEITUNG
MIRAX SCAN
Garantiehinweise
Carl Zeiss
1.2
Garantiehinweise
Der Gerätehersteller leistet Garantie dafür, dass das Gerät bei Übergabe frei von Material- und Ferti-
gungsfehlern ist. Aufgetretene Mängel sind unverzüglich anzuzeigen und es ist alles zu tun, um den
Schaden gering zu halten. Wird ein solcher Mangel gemeldet, so ist der Gerätehersteller verpflichtet, den
Mangel nach seiner Wahl durch Reparatur oder Lieferung eines mangelfreien Gerätes zu beheben. Für
Mängel infolge natürlicher Abnutzung (insbesondere bei Verschleißteilen) sowie unsachgemäßer
Behandlung wird keine Gewähr geleistet.
Der Gerätehersteller haftet nicht für Schäden, die durch Fehlbedienung, Fahrlässigkeit oder sonstige Ein-
griffe am Gerät entstehen, insbesondere durch das Entfernen oder Auswechseln von Geräteteilen oder
das Verwenden von Zubehör anderer Hersteller. Hierdurch erlöschen sämtliche Garantieansprüche.
Mit Ausnahme der in dieser Bedienungsanleitung aufgeführten Tätigkeiten, dürfen keine Wartungs- oder
Reparaturarbeiten am MIRAX SCAN ausgeführt werden. Reparaturen sind nur dem Zeiss-Kundendienst
oder durch diesen speziell autorisierten Personen gestattet. Sollten Störungen am Gerät auftreten,
wenden Sie sich bitte zuerst an die für Sie zuständige Carl Zeiss Vertretung.
M80-1-0008 d 04/08
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