MIRAX SCAN
Während des Betriebs besteht Quetschgefahr im Bereich des Ein- und Ausgabeschachtes der
Magazine. Vor Einsetzen bzw. Entnehmen von Magazinen ist deshalb der Digitalisierungs-
prozess unbedingt zu unterbrechen.
Das Zusetzen oder Abdecken von Lüftungsschlitzen kann zu einem Wärmestau führen, der das
Gerät beschädigen und im Extremfall einen Brand auslösen kann. Lüftungsschlitze stets frei-
halten und keine Gegenstände hineinstecken oder hineinfallen lassen.
Benutzen Sie den horizontalen Führungsleistenschutz nicht zum Anheben, Ziehen oder
Bewegen des Gerätes.
Defekte Geräte gehören nicht in den Hausmüll; sie sind entsprechend den gesetzlichen Bestim-
mungen zu entsorgen.
Das Gerät darf nur von eingewiesenen Personen bedient werden. Diese müssen über die
möglichen Gefahren im Zusammenhang mit dem jeweiligen Anwendungsgebiet unterrichtet
sein. Der MIRAX SCAN ist ein Präzisionsinstrument, das im Falle eines unsachgemäßen
Eingriffes in seiner Funktionsfähigkeit beeinträchtigt oder zerstört werden kann.
Halten Sie brennbare und leicht entzündliche Materialien außerhalb der Reichweite der Leuchte
HXP 120!
Bei der Handhabung der UV-Strahlungsquelle HXP 120 sind die Bestimmungen bezüglich des
Gesundheits- und Arbeitsschutzes zu beachten. Es sind auch die nationalen gesetzlichen
Regelungen einzuhalten.
− Beachten Sie auch die vom Hersteller mitgelieferte Bedienungsanleitung zur Leuchte
HXP 120.
− Setzen Sie sich nicht der UV-Strahlung der Leuchte HXP 120 aus.
− Blicken Sie niemals direkt in den Lichtwellenleiter bei eingeschalteter Leuchte HXP 120. Bei
Nichtbeachtung besteht die Gefahr der Augenschädigung.
− Entfernen Sie niemals den Lichtwellenleiter vom MIRAX SCAN bei eingeschalteter Leuchte
HXP 120.
− Schließen Sie niemals den Lichtwellenleiter an den MIRAX SCAN bei eingeschalteter Leuchte
HXP 120 an.
− Entfernen Sie niemals das Gehäuse vom MIRAX SCAN bei angeschlossener und
eingeschalteter Leuchte HXP 120.
Der Betrieb arbeitet nach einem zertifizierten Umweltmanagementsystem gemäß ISO 14001. Das Produkt
wurde in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Richtlinien des Umweltrechts der Euro-
päischen Union entwickelt, geprüft und gefertigt.
Das Produkt und seine Zubehörkomponenten entsprechen den EU-Richtlinien 2002/95/EG (RoHS) und
2002/96/EG (WEEE), soweit diese für dieses Produkt zutreffen. Das Produkt und seine Zubehörkompo-
nenten wurden als Gerätekategorie 8 (Medizinprodukte) klassifiziert.
Carl Zeiss hat ein Verfahren für die Zurücknahme und das Recycling der Geräte innerhalb der Mitglied-
staaten der Europäischen Union eingeführt, das die geeignete Verwertung entsprechend der EU-Richt-
linien absichert.
M80-1-0008 d 04/08
EINLEITUNG
Hinweise zur Gerätesicherheit
Carl Zeiss
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