GrUNDLEGENDE SICHErHEITSHINwEISE
1.4 Elektrischer Anschluss
ACHTUNG
1.4.1 EMV-gerechte Installation
Die Einhaltung der durch die EMV-Gesetzgebung geforderten Grenzwerte liegt in der
Verantwortung des Herstellers der Anlage oder Maschine.
1.5 Inbetriebnahme und Betrieb
Beim Einbau des Gerätes in Maschinen ist die Inbetriebnahme (d.h. die Aufnahme des
bestimmungsgemäßen Betriebes) ist solange untersagt, bis festgestellt wurde, dass die
Maschine den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie entspricht;
achten.
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Um Störungen oder unvorhersehbaren Zuständen vorzubeugen
folgende Hinweise beachten:
► Bei jeglichen Arbeiten am Gerät Versorgungsspannung abschalten
und gegen Einschalten sichern.
► Vorgeschaltete Schutzeinrichtungen niemals, auch nicht zu Test-
zwecken überbrücken.
► Zum Betrieb alle erforderlichen Abdeckungen und Schutzvorrichtun-
gen anbringen.
► Die elektrische Installation ist nach den einschlägigen Vorschriften
durchzuführen.
► Leitungsquerschnitte und Sicherungen sind entsprechend der Aus-
legung des Maschinenherstellers zu dimensionieren. Angegebene
Minimal-/ Maximalwerte dürfen dabei nicht unter-/ überschritten
werden.
► Der Errichter von Anlagen oder Maschinen hat sicherzustellen, dass
bei einem vorhandenen oder neu verdrahteten Stromkreis mit siche-
rer Trennung die EN-Forderungen erfüllt bleiben.
► Bei Verwendung von Komponenten, die keine potenzialgetrennten
Ein-/ Ausgänge verwenden, ist es erforderlich, dass zwischen den
zu verbindenden Komponenten Potenzialgleichheit besteht (z.B.
durch Ausgleichsleitung). Bei Missachtung können die Komponen-
ten durch Ausgleichströme zerstört werden.
Hinweise zur EMV-gerechten Installation sind hier zu fin-
den.
https://www.keb.de/fileadmin/media/Manuals/emv/0000ndb0000.pdf
Während des Betriebes sind alle Abdeckungen und Türen geschlossen zu halten.
Nur für das Gerät zugelassenes Zubehör verwenden.
Anschlusskontakte, Stromschienen oder Kabelenden nie berühren.
ist zu be-
EN 60204-1