GAS 210 ECO PRO
7 .4
Raumluftunabhängiger Betrieb
04112014 - 114493-04
Anmerkung:
Bei jedem zusätzlichen Bogen von 90 bzw. 45° ist eine
Leitungslänge gemäß der nachstehenden Tabelle 02 abzuziehen.
D in mm
Ø 100
R=½D
Ø 110
R=½D
Ø 130
R=D
Ø 150
R=D
Ø 180
R=D
Tabelle 02 Abzuziehende Meterzahl je Bogen
Durch Verwendung einer Luftzufuhrleitung entsteht ein
geschlossenes System. Die Anzahl der Aufstellungsmöglichkeiten
innerhalb des Gebäudes nimmt dadurch zu, während für die
Mündungsstelle weniger strenge Anforderungen gelten, da
Luftzuführung und Abgasabführung im gleichen Druckbereich
stattfinden können. Ferner ist die Außenluft im Allgemeinen
sauberer, was sich positiv auf die Lebensdauer und die
Wartungsintervalle auswirkt.
Eine Be- und Entlüftung des Aufstellraumes ist nicht erforderlich,
insofern alle unter Überdruck stehenden abgasführenden Teile
verbrennungsluftumspült sind. Ist dies nicht der Fall ist eine
Entlüftung des Aufstellraumes vorzusehen. Zur Abgas- und
Verbrennungsluftzuführung werden Bausätze angeboten, wobei
die Abgasführung (Doppelrohrsystem) allgemein bauaufsichtlich/
baurechtlich zugelassen ist. Zu Fragen der Dimensionierung
solcher Abgassyteme wenden Sie sich bitte an unsere
Planungsabteilung.
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Anschluss der Abgasabführung und
Materialauswahl
Anschluss der Abgasabführung:
• Nehmen Sie die Abdeckkappe von der Abgasabführöffnung Ñ.
• Montieren Sie die Abgasleitungen nach Herstellervorschrift.
• Nähte und Verbindungen müssen luft- und wasserdicht sein.
• Horizontale Teile müssen ein Gefälle in Richtung Kessel von
mind. 5 cm pro Meter aufweisen.
• Schließen Sie die Leitungen spannungsfrei an.
• Abgasabführleitungen mit mehr als 2 m Länge müssen
gesondert befestigt werden und dürfen nicht auf dem Kessel
abgestützt werden.
Material der Abgasabführung:
Vorzugsweise sind Remeha Abgassysteme aus Kunststoff
einzusetzen.
Bei Einsatz von Fremdsystemen können folgende Materialien
eingesetzt werden:
Einwandig, starr: Edelstahl, dickwandiges Aluminium oder
Kunststoff (T120).
Flexibel: Edelstahl oder Kunststoff (T120).
7. Anschluss von abgasabführung und luftzuführung
Länge in m
90°-Bogen
45°-Bogen
4,9
5,4
1,8
2,1
2,5
1,4
1,5
1,0
1,2
1,4
19