MCO25plus Gebrauchsanweisung
Bei Verwendung des Geräts in der medizinischen Praxis sind alle einschlägigen Vorschriften zur
Unfallverhütung zu beachten. Dies schließt die Verwendung zu diagnostischen, chirurgischen oder
therapeutischen Zwecken ein, bei denen mit Laserstrahlung im weitesten Sinne gearbeitet wird.
Der Betreiber des Geräts und die Sicherheitsbeauftragten (z. B. der Laserschutzbeauftragte) sind
für die ordnungsgemäße Durchführung aller erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich,
so dass weder der Patient noch der behandelnde Arzt oder eine andere Person während des La-
serbetriebs gefährdet werden können.
Darüber hinaus sind die folgenden Vorschriften zu beachten:
Die Inbetriebnahme des Martin MCO25plus darf nur durch autorisiertes Fachpersonal erfol-
gen. Diese Mitarbeiter müssen mit dem Lasergerät vertraut sein und alle erforderlichen Sicher-
heitsmaßnahmen in vollem Umfang kennen. Die Namen dieser ermächtigten Personen sind in
das Gerätebuch einzutragen.
Die Einweisung des Bedienpersonals sollte jährlich wiederholt und von den Schulungsteilneh-
mern schriftlich bestätigt werden.
Wenn das Gerät nicht in Betrieb ist, muss es vor unbefugter Verwendung geschützt werden
(z. B. durch Abschließen und Aufbewahrung des Schlüssels an einem sicheren Ort).
Bedienung und Wartung des Geräts sowie die regelmäßigen sicherheitstechnischen Kontrollen
sind entsprechend dieser Gebrauchsanweisung durchzuführen.
Das Martin MCO25plus ist ein Gerät der
und ist eine Lasereinrichtung der
und besitzt das
Die folgenden Dokumente sollten vom Betreiber geführt bzw. jederzeit verfügbar gehalten werden:
Gerätebuch oder Gerätekarte
Gebrauchsanweisung
Unfälle oder Schäden, durch die Personen betroffen sind, sind unverzüglich an die zuständige
Behörde zu melden.
2.2
Lasersicherheit
Bei diesem Lasergerät der Klasse IV kann sowohl der direkte Laserstrahl selbst als auch das von
Oberflächen diffus reflektierte Laserlicht gefährlich sein.
Das Gerät emittiert Strahlung im unsichtbaren Wellenlängenbereich von
10600 nm, die irreversible Schäden an Augen, Haut und anderen Organen verur-
sachen kann!
V 3.1
Klasse IIb (gemäß MPG)
Klasse IV (nach DIN EN 60825-1
CE-Kennzeichen gemäß Richtlinie 93/42/EWG.
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